Kehrbezirke der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger

Gemäß § 7 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist ganz Deutschland in Bezirke eingeteilt. Im Regierungsbezirk Oberfranken gibt es aktuell 142 Bezirke. Diese wurden in der Vergangenheit durch Straßen und Adresslisten bestimmt. Seit einiger Zeit wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration daran gearbeitet, die Einteilung der Bezirke für die Bürgerinnen und Bürger digital im Bayernatlas bereitzustellen.

Karte im Bayernatlas

Sie können die Bezirke im "BayernAtlas" nun bayernweit einsehen. Dafür wählen Sie in der Themenkarte "Verwaltung und Bildung" unter "Sonstige Institutionen" die "Bezirke bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger" aus. Die Kontaktdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger sind ebenfalls verlinkt.

Hier der Link zum Bayernatlas mit den Bezirken.


 
Bitte beachten Sie, die Karte befindet sich aktuell noch im Aufbau.

Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen bzw. Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt in Verbindung.  

Zuständigkeit über Kehrbezirke

Vereinzelt liegen die Bezirke in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. In solchen Fällen kann eine andere Behörde für das Kaminkehrerrecht zuständig sein als für andere Bereiche, wie zum Beispiel das Baurecht. Hier eine abschließende Liste über die Zuständigkeit im Kaminkehrerrecht für jeden Bezirk: