Online-Konsultation im Planfeststellungsverfahren "Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt"

Allgemeine Information zur Durchführung einer Online-Konsultation

Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 erlassen, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durch- bzw. fortgeführt werden können. So kann nach den Vorschriften des PlanSiG anstelle eines Erörterungstermins eine sog. Online-Konsultation durchgeführt werden.
 
Als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde hat die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – im anhängigen abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betreib einer Deponie der Klasse I (DK I) im Tontagebaus "Helmstadt" beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchzuführen. Die Online-Konsultation ersetzt den ursprünglich nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Erörterungstermin zum beantragten Vorhaben. Die Entscheidung begründet sich aufgrund der Unwägbarkeiten, wann ein Erörterungstermin durchgeführt werden kann und mit Blick auf die Notwendigkeit, das anhängige Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverzug fortzuführen. Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch - die rechtzeitig erhobenen Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentation des Antragstellers zu erörtern und insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
 

Vom 01.09.2021 bis zum 29.09.2021 konnten sich alle Berechtigten zu den eingestellten Unterlagen schriftlich oder per E-Mail äußern. Die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderung der Vorhabenträgerin fließen zusammen mit den in der Online-Konsultation getätigten Äußerungen und ggf. erneuten Rückäußerungen der Vorhabenträgerin in die Prüfung der Planfeststellungsbehörde ein.

Die Online-Konsultation ist nunmehr geschlossen.

(Stand: 30.09.2021)