Änderung der 110-kV-Hochspannungsleitung Kastenweiher - Eltmann (Ltg.-Nr. E10007); Unterabschnitt: Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis Mast Nr. 135
Übersicht
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Änderung der 110-kV-Hochspannungsleitung Kastenweiher - Eltmann |
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| Vorhabenträger | Bayernwerk Netz GmbH | |
| Bekanntmachung | Auslegungszeitraum |
Ende der Einwendungsfrist |
| 17.02.2026-16.03.2026 | 30.03.2026 | |
| Unterlagen |
Unterlagen zum Unterabschnitt: Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis Mast Nr. 135 |
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| UVP-Portal | Link zum UVP-Portal | |
| Ortsübliche Bekanntmachung | ||
Gegenstand des Verfahrens
Die bestehende 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E 10007) hat eine Gesamtlänge von 62 km und verläuft durch die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken. Um eine sichere Stromversorgung und ausreichende Übertragungskapazitäten zu gewährleisten, ist die Ertüchtigung des Stromnetzes erforderlich.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der ca. 17 km lange Abschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis zum Mast Nr. 135. Die Leitung verläuft in diesem oberfränkischen Abschnitt in den Gebieten der kreisangehörigen Gemeinden Pommersfelden, Burgebrach, Schönbrunn i. Steigerwald und Lisberg im Landkreis Bamberg. Auf die – bislang lediglich mit einem Stromkreis beseilten – Masten wird ein zweiter 110-kV-Stromkreis zubeseilt. Vier Maste werden hierfür verstärkt, ein Mast wird standortgleich ersatzneugebaut.
Weiterer Ablauf:
Die Bayernwerk Netz GmbH hat mit Schreiben vom 18.12.2025 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberfranken beantragt. Zunächst wurden die eingereichten Antragsunterlagen durch die Regierung als zuständige Planfeststellungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft und das Anhörungsverfahren eröffnet. Die Planunterlagen wurden alsdann über die Internetseiten der genannten Gemeinde in der Zeit vom 17.02.2026 bis zum 16.03.2026 zugänglich gemacht. Bis zum 30.03.2026 hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden, deren Belange berührt sind, Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben und Stellungnahmen abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen werden nun der Bayernwerk Netz GmbH übergeben, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Nach Eingang dieser Rückäußerungen wird über die Durchführung eines Erörterungstermins entschieden.
Die weiteren Verfahrensbekanntmachungen und der Verfahrensstand werden an dieser Stelle fortlaufend veröffentlicht.
(Stand: 01.04.2026)
