Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung
Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Zweck und Gegenstand
Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Zuwendungsempfänger
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Ansprechpartner
Gemeinsames Sekretariat Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik
E-Mail gs-etz@reg-ofr.bayern.de
Dr. Kaňka, Lukáš
Leitung des Gemeinsamen Sekretariats - Grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik
Telefon +49 (0)921 604-1712
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail lukas.kanka@reg-ofr.bayern.de
Fischer, Thomas - Sachgebietsleiter
Zimmer K 256
Telefon +49 (0)921 604-1315
Fax +49 (0)921 604-4315
E-Mail thomas.fischer@reg-ofr.bayern.de
Weishäupl, Christoph - Sachbearbeiter
Telefon +49 (0)921 604-1522
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail christoph.weishaeupl@reg-ofr.bayern.de
Akkaya, Ümmühan - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1641
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail digitalbonus@reg-ofr.bayern.de
Birkel, Peter - Sachbearbeiter
Telefon +49 (0)921 604-1530
Fax +49 (0)921 604-4530
E-Mail peter.birkel@reg-ofr.bayern.de
Corona-Soforthilfe
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-1258
E-Mail poststelle@reg-ofr.bayern.de
Diemer, Jasmin - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1572
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail jasmin.diemer@reg-ofr.bayern.de
Gottwald, Christine - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1645
Fax +49 (0)921 604-4645
E-Mail christine.gottwald@reg-ofr.bayern.de
Herold, Doris - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1299
Fax +49 (0)921 604-4299
E-Mail doris.herold@reg-ofr.bayern.de
Hübsch, Carmen - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1523
Fax +49 (0)921 604-4523
E-Mail carmen.huebsch@reg-ofr.bayern.de
Kretzschmar, Katharina - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1612
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail katharina.kretzschmar@reg-ofr.bayern.de
Landgraf, Brigitte - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1692
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail brigitte.landgraf@reg-ofr.bayern.de
Liesenhoff, Katharina - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1704
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail digitalbonus@reg-ofr.bayern.de
Reindl, Claudia - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1501
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail claudia.reindl@reg-ofr.bayern.de
Seiferth, Sabrina - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1429
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail digitalbonus@reg-ofr.bayern.de
Wippermann, Karin - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1406
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail digitalbonus@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Die Möglichkeit zur Förderantragstellung setzt zwingend eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h. wenn die Bewerbung von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt wurde.
Das Verfahren ist 2-stufig:
- 1. Stufe: Wettbewerbsverfahren
Reichen Sie ihre Online-Bewerbung im Wettbewerbszeitraum über das Portal beim Bayerische Wirtschaftsministerium ein.
Die Bewerbungen werden von einer externen Jury bewertet und die Start-ups zur Förderung ausgewählt.
- 2. Stufe: Förderantragsverfahren
Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und stellen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.
Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").
Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.
- Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldung
- bei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRB
- im Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)
- Bewerbungsportal zur Teilnahme am Start?Zuschuss! Wettbewerb -
Sie können ausschließlich online am Start?Zuschuss! Wettbewerb teilnehmen. Wenn die Jury Ihre eingereichte Bewerbung ausgewählt hat, werden Sie benachrichtigt und erhalten den Link zur Online-Antragstellung.
keine
- Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung)