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27.11.2024
Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Im Landkreis und in der Stadt Coburg traten Anfang November 2024 die ersten Fälle von Geflügelpest in Oberfranken in der Wintersaison 2024/2025 bei Wildvögeln auf.
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Am 20.11.2024 wurde im Landkreis Coburg Geflügelpest in einem kleinen Hausgeflügelbestand festgestellt.
Mittlerweile wurde auch im Landkreis Lichtenfels ein Fall von Geflügelpest bei einer Wildgans festgestellt. -
25.11.2024
"Kindermitbringtag" an der Regierung von Oberfranken
Am schulfreien Buß- und Bettag hatten die Gleichstellungsbeauftragten der Regierung von Oberfranken ein spannendes Rahmenprogramm für Kinder im Grundschulalter der Kolleginnen und Kollegen organisiert.
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20.11.2024
Oberfränkischer Integrationspreis 2024
Die Regierung von Oberfranken hat auch im Jahr 2024 den Integrationspreis für gelungene Integrationsarbeit ausgelobt. Mit dem Preis werden Initiativen ausgezeichnet, die sich erfolgreich dafür einsetzen, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln in der Region Fuß fassen und Einheimische mit fremden Kulturen vertraut gemacht werden.
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19.11.2024
Ordensaushändigung am 19. November 2024
Regierungspräsident Florian Luderschmid hat das vom Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann verliehene Steckkreuz für besondere Verdienste um die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie die Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung in Bronze an 7 Persönlichkeiten aus dem Regierungsbezirk Oberfranken ausgehändigt.
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IM FOKUS:
Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch Soforthilfen.
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Weitere Informationen zu Planfeststellungen und weiteren Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Infektionskrankheit, die Haus- und Wildschweine befällt. Menschen sind nicht gefährdet.
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat den Weg dafür freigemacht, dass im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Bayern lokale Metzgereien soweit als möglich entlastet werden. Mehr Informationen in der Pressemitteilung Nr. 137/24 vom 05.12.2024.
Betriebe, die Schweine schlachten, und Schweinefleisch zerlegen, verarbeiten oder lagern, brauchen eine Benennung durch die Regierung beziehungsweise das Landratsamt, wenn sie Schweine beziehungsweise Schweinefleisch aus einer wegen Afrikanischer Schweinepest gebildeten Sperrzone II oder III verarbeiten möchten.
Für das Zerlegen, Verarbeiten und Lagern sind jedoch Ausnahmen möglich.
Um diese Ausnahmen zu ermöglichen, wurde durch die Regierung von Oberfranken für die lebensmittelrechtlich zugelassenen Betriebe eine Allgemeinverfügung erlassen.
Wesentliche Inhalte sind:
1. Wenn Schweine aus einer Sperrzone II oder III zerlegt oder verarbeitet werden, ist das der Regierung von Oberfranken zuvor formlos anzuzeigen.
2. Die Produkte dürfen nur innerhalb Deutschlands vermarktet werden.
3. Alle Produkte aus dem Betrieb müssen besonders gekennzeichnet sein. Das ovale Identitätskennzeichen darf nicht mehr verwendet werden.
4. Alle Fleischabschnitte oder sonstigen Reste sind über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.
Für die nicht zugelassenen Betriebe erlassen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden analoge Allgemeinverfügungen.
Hinweis: Die Inanspruchnahme der durch die Allgemeinverfügung gewährten Ausnahme ist den zuständigen Behörden anzuzeigen.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Geflügelpest
Das Geflügelpestgeschehen in Deutschland ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Während in den Sommermonaten nur wenige Fälle auftreten, ist im Herbst, Winter und zeitigen Frühjahr mit einem deutlichen Anstieg der Fälle zu rechnen. Betroffen sind sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände.
Informationen zur Geflügelpest
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich.
Weitere Informationen über Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, Inhalt der Bewerbungen und aktuelle Ausschreibungen.
Übersicht zum Ordensverfahren, Verdienstorden, Medaillen und zur Frankenwürfelverleihung.
Unternehmen und Selbständige aus Bayern, denen im Frühjahr 2020 eine Corona-Soforthilfe bewilligt wurde, erhielten Ende November 2022 ein Erinnerungsschreiben zur Überprüfung des Liquiditätsengpasses.
Empfängerinnen und Empfänger der Corona Soforthilfe, die sich im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens nicht gemeldet haben, wurden mit Schreiben vom 09. September 2024 letztmals aufgefordert, eine Rückmeldung zu geben. Diese Frist ist zum 31.10.2024 abgelaufen.
Sollten Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben oder der Link auf Ihrem Schreiben nicht aufrufbar sein, wenden Sie sich bitte per Mail an Soforthilfe-Corona@reg-ofr.bayern.de, um Ihren Rückmeldelink zu erhalten und Ihre Rückmeldung unverzüglich durchführen zu können.
Soforthilfe Corona
Für telefonische Rückfragen ist unter 089/57907066 eine Servicehotline geschaltet. Fragen per E-Mail richten Sie bitte unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben an info@soforthilfecorona.bayern.de.
- Wichtige Hotlines
- Links zu den Coronavirus-Informationsseiten der Bundesregierung und der bayerischen Staatsministerien
- Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
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Aufgrund des militärischen Angiffs Russlands auf die Ukraine und der dortigen Kampfhandlungen sind hunderttausende Menschen auf der Flucht – nicht nur innerhalb der Ukraine, sondern auch über die Grenzen hinweg. Sie suchen Schutz und Sicherheit.
Viele Bürgerinnen und Bürger fragen, wie sie nun die Menschen in Not unterstützen können.
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