Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellungen der Regierung von Oberfranken nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie nach Art.15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) erfolgen durch Bekanntmachung auf dieser Seite.


Derzeit keine Öffentlichen Ausschreibungen