Symbolfoto: Lächelnde männliche und weibliche, dunkel- und hellheutige Mitarbeiter
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Personalvertretung in Oberfranken

Auf der Grundlage des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) wird eine Personalvertretung gewählt.

Diese sorgt zusammen mit der Dienststelle dafür, dass die Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt, und alle diese Beschäftigten betreffenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden.