Regionalplanung
Im Regierungsbezirk Oberfranken gibt es zwei Regionale Planungsverbände:
Aufgrund ihrer sozioökonomischen und strukturellen Verflechtungen zur Stadt Marktredwitz gehört die Stadt Waldershof im Landkreis Tirschenreuth (Regierungsbezirk Oberpfalz) auch zur Region 5.
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Aufgaben
Hauptaufgabe der Regionalplanung ist die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalpläne Oberfranken-West (Region 4) und Oberfranken-Ost (Region 5).
Sie wirkt aber auch bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen sowie bei der Bauleitplanung mit. Sie setzt sich dabei für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Regionalplans ein. Außerdem ist sie bei der Erstellung und Umsetzung staatlicher Planungsziele, wie dem Landesentwicklungsprogramm Bayern bei Raumordnungsverfahren sowie bei der Aufstellung von Programmen und Plänen von Fachbehörden mit eingebunden.
Auch bei kommunalen Kooperationen, wie z.B. dem Regionalmanagement wird sie zunehmend als Ansprechpartnerin und Moderatorin in Anspruch genommen.
Region Oberfranken-West (4)
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Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen.
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- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
vom 23. November 2020;
Ziel B II 3.1.1.2 Vorranggebiet für Ton "TO 5 Reckendorf"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
vom 3. Mai 2018;
Ziel B I 1.5.2 Trenngrün im Osten der Gemeinde Poxdorf
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 11. Oktober 2017;
Ziel B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 8. April 2014;
B V 2.5.2 "Windenergie"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 4. Mai 2011
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4)
Region Oberfranken-Ost (5)
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Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen.
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost:
Fortschreibung der Regionalplankapitel B VI "Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten" und B VIII "Sozial- und Gesundheitswesen" als neues Kapitel B IV "Soziale und kulturelle Infrastruktur";
In seiner Sitzung am 26.10.2021 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans, der Regionalplankapitel B VI "Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten" und B VIII "Sozial- und Gesundheitswesen" als neues Kapitel B IV "Soziale und kulturelle Infrastruktur" beschlossen:
Das Beteiligungsverfahren endet am 22.04.2022. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 22.04.2022 besteht Gelegenheit, sich per E-Mail oder schriftlich zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem
Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost
Geschäftsstelle Landratsamt Hof
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
E-Mail: geschaeftsstelle@oberfranken-ost.de
zu äußern.Unterlagen:
- Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens
- Anhörungsentwurf mit Änderungsbegründung, Verordnung, Begründung und Umweltbericht
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost:
B IV "Gewerbliche Wirtschaft" (ohne B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und
Erkundung von Bodenschätzen) und B III "Land- und Forstwirtschaft"
als neues Kapitel B III "Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft"
In seiner Sitzung am 26.10.2021 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans, der Regionalplankapitel B IV "Gewerbliche Wirtschaft" (ohne B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen) und B III "Land- und Forstwirtschaft" als neues Kapitel B III "Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft" beschlossen:
Das Beteiligungsverfahren endet am 22.04.2022. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 22.04.2022 besteht Gelegenheit, sich per E-Mail oder schriftlich zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem
Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost
Geschäftsstelle Landratsamt Hof
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
E-Mail: geschaeftsstelle@oberfranken-ost.de
zu äußern.Unterlagen:
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost:
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- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 26. Juli 2018;
Kapitel B I „Natur, Landschaft und Erholung“ und Streichung des Kapitels B VII „Erholung“
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 20. November 2017;
Kapitel B V 1 Verkehr und Wegfall der Regionalplankapitel A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze", A IV "Entwicklungsachsen" und A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden" sowie der Regionalplanziele B I 4.1.1 (rote Pfeile), B IX 7 "Nachrichtenwesen", B XII 1 "Abfallwirtschaft" und B XII 2 "Luftreinhaltung"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 9. November 2016;
B IV 3.1.1.13 "Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen": Streichung des Vorranggebietes SD/KS 2 Mainleus-Südost (Markt Mainleus, Lkr. Kulmbach) mit seinen Nachfolgenutzungen in Ziel B IV 3.1.3
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
vom 29. April 2014;
B V 3.1.1 "Windenergie"
- Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
Weiterführende Links
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände