Wahlen und Volksentscheide
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Wahlen in Bayern.
Kommunalwahlen in Bayern
-
Zum Wahlkreisleiter für den Wahlkreis Oberfranken wurde Regierungspräsident von Oberfranken Florian Luderschmid ernannt.
Stellvertretender Wahlkreisleiter ist Leitender Regierungsdirektor Thomas Wich.Das Büro des Wahlkreisleiters ist zu erreichen unter:
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Frau Rupprecht
Zimmer L 017
Tel.: 0921/604-1332
wahlen@reg-ofr.bayern.de
Informationen zu
-
Die Regierung von Oberfranken wirkt bei der Durchführung von Europawahlen, Bundestagswahlen sowie Volksentscheiden mit, soweit nicht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, der Landewahlleiter beim Bayerischen Landesamt für Statistik bzw. die nachgeordneten Wahlleiter zuständig sind.
-
Umfangreiche Informationen mit Rechtsgrundlagen, Karten, Statistiken zu früheren Wahlen und weitere Wahltermine stehen online auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter www.wahlen.bayern.de zur Verfügung. Wissenswertes rund um die Landtags- und Bezirkswahlen beispielsweise zu Wahlorganen und -vorschlägen, zur Stimmabgabe, den Aufgaben des Landtags und der Bezirkstage oder zur Sitzverteilung gibt es auch unter www.deinewahl.bayern.de.
Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
Landtags- und Bezirkswahl; Informationen
Zugelassene Parteien zur Landtagswahl; Pressemitteilung des LfS
-
Die Regierung von Oberfranken wirkt bei der Durchführung der Gemeinde- und Landkreiswahlen mit:
- Die Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Wahlprüfung).
- Eine Gemeinde- und Landkreiswahl kann bei Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften bei der Rechtsaufsichtsbehörde angefochten werden. Die Wahlanfechtung ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
- Die Regierung von Oberfranken richtet einen Beschwerdeausschuss ein. Dieser entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über Einwendungen zur Gültigkeit seines Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat.
Weitere Informationen zu Wahlen, sowie deren Ergebnisse finden Sie in der Rubrik "Wahlen" beim Bayerischen Landesamt für Statistik.
