Wahlen und Volksentscheide
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Wahlen in Bayern.
Europawahlen, Bundestagswahlen und Volksentscheide
Die Regierung von Oberfranken wirkt bei der Durchführung von Europawahlen, Bundestagswahlen sowie Volksentscheiden mit, soweit nicht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, der Landewahlleiter beim Bayerischen Landesamt für Statistik bzw. die nachgeordneten Wahlleiter zuständig sind.
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Am 8. Oktober 2023 finden die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt.
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Zum Wahlkreisleiter für den Wahlkreis Oberfranken wurde Regierungspräsident Florian Luderschmid ernannt.
Stellvertretender Wahlkreisleiter ist Leitender Regierungsdirektor Thomas Wich.Das Büro des Wahlkreisleiters ist zu erreichen unter:
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Frau Rupprecht
Zimmer L 017
Tel.: 0921/604-1332
wahlen@reg-ofr.bayern.de
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Umfangreiche Informationen mit Rechtsgrundlagen, Karten, Statistiken zu früheren Wahlen und weitere Wahltermine stehen online auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter www.wahlen.bayern.de zur Verfügung. Wissenswertes rund um die Landtags- und Bezirkswahlen beispielsweise zu Wahlorganen und -vorschlägen, zur Stimmabgabe, den Aufgaben des Landtags und der Bezirkstage oder zur Sitzverteilung gibt es auch unter www.deinewahl.bayern.de.
Landtags- und Bezirkswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
Landtags- und Bezirkswahl; Informationen
Zugelassene Parteien zur Landtagswahl; Pressemitteilung des LfS
Bekanntmachung der für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 im Wahlkreis Oberfranken zugelassenen Wahlkreisvorschläge gem. § 88 Abs. 2 der Landeswahlordnung
Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis Oberfranken hat in der Sitzung vom 11. August 2023 über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl entschieden. Für die Landtagswahl wurden 11 Parteien zur Wahl zugelassen, für die Bezirkswahl treten 10 Parteien an. Veröffentlicht sind die Wahlkreislisten mit ihren Wahlkreisvorschlagsnummern in der Reihenfolge, wie sie auf den Stimmzetteln erscheinen, sowie der Name der jeweiligen Partei und deren verwendete Kurzbezeichnung. Angegeben sind für jede Bewerberin und jeden Bewerber in folgender Reihenfolge: Kandidatennummer, Titel, Familienname, Vorname, Beruf und Ämter, Geburtsjahr und Wohnort. Bei Wahlkreisbewerbern, die zugleich Stimmkreisbewerber sind, sind Nummer und Name des jeweiligen Stimmkreises in Klammern angefügt.
Wahlkreisvorschläge Landtagswahl 2023 § 88 Abs. 2 LWO
Wahlkreisvorschläge Bezirkswahl 2023 § 88 Abs. 2 LWO
Sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten („Erststimme“) und eine zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers („Zweitstimme“). Die Stimmzettel unterscheiden sich je nach Stimmbezirk in Oberfranken gibt es insgesamt acht Stimmbezirke: Bamberg-Land, Bamberg-Stadt, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach-Lichtenfels, Wunsiedel-Kulmbach.
Musterstimmzettel zur Landtagswahl 2023 – Erststimme
Musterstimmzettel zur Landtagswahl 2023 – Zweitstimme
Musterstimmzettel zur Bezirkswahl 2023 – Erststimme
Musterstimmzettel zu Bezirkswahl 2023 – Zweitstimme
Gemeinde- und Landkreiswahlen
Zudem wirkt die Regierung von Oberfranken bei der Durchführung der Gemeinde- und Landkreiswahlen mit:
- Die Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Wahlprüfung).
- Eine Gemeinde- und Landkreiswahl kann bei Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften bei der Rechtsaufsichtsbehörde angefochten werden. Die Wahlanfechtung ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
