
Natur in Oberfranken
- Natur und Landschaft
- Biodiversität
- Naturschutzgebiete Oberfranken
- NATURA 2000
- Erholung in der freien Natur
- Förderprogramme
- Blühpakt Bayern: Starterkit – 100 blühende Kommunen
- Streuobstpakt Bayern
- Aktuelles
- Verordnungsentwurf zum NSG und NNM Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel
- Allgemeinverfügung Fischotter
- Allgemeinverfügungen Kormoran
Aktuelles
Verordnung über das Naturschutzgebiet Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel sowie Verordnung über das Nationale Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel
Das Luisenburg-Felsenlabyrinth sowie das umliegende Blockmeer mit dem Kleinen Labyrinth und dem Burgstein gehören zu den bundesweit herausragenden Naturerscheinungen. Das Gebiet soll nach der Weltenburger Enge das zweite Nationale Naturmonument Bayerns werden. Zugleich werden die dort bestehenden Naturschutzgebiete Luisenburg und Kleines Labyrinth erweitert und als einheitliches Naturschutzgebiet Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel neu ausgewiesen.
Das Luisenburg-Felsenlabyrinth besteht aus einer riesigen Ansammlung von imposanten Granitfelsen, die ein verworrenes Labyrinth über eine Fläche von mehreren Hektar bilden. Die einzigartige Kombination aus Natur und Kultur bildet den unverkennbaren Landschaftscharakter des Nationalen Naturmonuments und des Naturschutzgebiets Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel. Die Gebiete sollen als bundesweit herausragende Naturerscheinung geschützt werden. Aktuell führen wir das förmliche Ausweisungsverfahren durch.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat als federführendes Ressort den Entwurf einer Verordnung über das Nationale Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel erarbeitet und innerhalb der Staatsregierung abgestimmt. Für den Erlass der Verordnung ist gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die Staatsregierung zuständig. Für die Inschutznahme des gleichnamige Naturschutzgebiets ist die Regierung von Oberfranken gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG zuständig.
Schutzzweck der Verordnungen ist insbesondere die Erhaltung der naturgeschichtlich und geologisch bedeutsamen Felsenformationen, die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Wälder und Waldränder mit einheimischen und standorttypischen Baum- und Straucharten, die imposante Naturerscheinung mit ihrem Erlebnis, Bildungs- und Forschungswerts sowie die Bewahrung der gebietstypischen Lebensräume, wie das Blockmeer und die Fichtenblockwälder. Das Nationale Naturmonument soll auch naturgeschichtliche Besonderheiten erlebbar machen, Wissenschaft und Forschung ermöglichen. Zur Wahrung dieses Schutzzwecks regeln die Verordnungen unter anderem in einer beispielhaften Aufzählung Handlungen, die untersagt sind. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Das naturschutzrechtliche Betretungsrecht bleibt jedoch grundsätzlich gewährleistet. Unberührt von den Verboten bleiben auch weitere in der Verordnung aufgeführte Maßnahmen und Tätigkeiten. Die Verwaltung erfolgt durch die höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Oberfranken.
Natur und Landschaft
Die biologische Vielfalt, der Reichtum an Arten und Lebensräumen, ist die Grundlage der landschaftlichen Schönheit Oberfrankens. Sie macht den Reiz unserer Landschaften aus und ihr verdanken die Naturräume Oberfrankens auch zu Recht die Bezeichnung "Wohlfühlregion".
Diese biologische Vielfalt, die Biodiversität, ist Voraussetzung für Erholung, Tourismus und Wirtschaft. Sie ist die Basis für gesunde Lebensmittel aus fruchtbaren Böden und sauberes Wasser.

Trotz aller Bemühungen im Naturschutz ist diese Vielfalt nach wie vor weltweit bedroht, die Roten Listen der gefährdeten Arten werden immer länger, die Auswirkungen des Klimawandels sind noch gar nicht absehbar. Gleichzeitig gibt es aber auch erfolgreiche Naturschutzprojekte in allen Teilen unseres Regierungsbezirks, denen eines gemeinsam ist: In ihnen arbeiten die verschiedensten Gruppen und Institutionen zum Wohle der Natur Hand in Hand zusammen – Landnutzer, Fachbehörden, Kommunen, Landschaftspflege- und Naturschutzverbände. Naturschutz zeigt sich als Gemeinschaftsaufgabe, die jeden angeht und zu der alle etwas beitragen können.
Förderprogramme
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Förderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Artenvielfalt in der Fläche gelingt nur in Kooperation mit den Land- und Forstwirten, welche die Flächen bewirtschaften und pflegen. Deshalb honoriert das Umweltministerium die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite Förderangelegenheiten im Bereich Naturschutz des StMUV.Ansprechpartner
Benedikt Heinrich
Sachgebiet 55.1
Tel.: 0921/604-1449
Fax: 0921/604-41258
Benedikt Heinrich
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Grundsätzliches Ziel der Landschaftspflege ist,
- die natürlichen Lebensgrundlagen und -räume für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln,
- den Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds zu fördern,
- eine attraktive, naturraumtypische Kulturlandschaft für Erholungssuchende und als Heimat der ortsansässigen Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern,
- konkreten Artenschutz für bedrohte und stark gefährdete Arten durchzuführen.
Typische Maßnahmen sind beispielweise das Entbuschen von ehemaligen Schafhutungen und die Wiederherstellung der Beweidung, die Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen, die Erhaltung, Verbesserung oder Neuanlage von Nahrungs-, Nist-, Brut- und Laichplätzen für Amphibien, Fledermäuse oder den Weißstorch, die Anlage von Lehrpfaden.Das Modellprojekt Fels- und Hangfreilegungen
Beweidung mit Rotvieh im Fichtelgebirge
Vorrangig durchgeführt und gefördert werden Maßnahmen in geschützten Gebieten, wie z. B. NATURA 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, kartierten Biotopen sowie an Standorten bedrohter und gefährdeter Arten und in Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Naturparke).
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite Natur und Landschaft; Beantragung einer Zuwendung.
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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm einschließlich Erschwernisausgleich (VNP/EA)
Die Förderung trägt durch eine naturschonende Bewirtschaftung ökologisch bedeutsamer Lebensräume dazu bei, die Artenvielfalt zu schützen und zu verbessern. Dabei sollen auch zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die Landwirten aus der nachhaltigen Bewirtschaftung von Lebensräumen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie entstehen.
Beratung, Antragstellung und Bewilligung beim VNP/EA
Die fachliche Beratung zum Förderprogramm erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde (uNB) des jeweiligen Landratsamtes bzw. kreisfreien Stadt. Die uNB legt gemeinsam mit dem Antragsteller die zu fördernden Maßnahmen in sogenannten Bewertungsblättern fest.
Weiterführende Informationen zum Vertragsnaturschutzprogramm finden Sie auf der Seite Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung.Ansprechpartnerin
Susanne Dürer
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1491
Fax: 0921/604-41258
Susanne Dürer
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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP-Wald)
In Wäldern soll die Vielfalt an Arten und Lebensräumen durch Fortsetzung oder Wiedereinführung naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsweisen erhalten und entwickelt werden. Durch die Förderung sollen auch zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die durch die nachhaltige Bewirtschaftung von Lebensräumen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie entstehen.
Gefördert wird z.B. der Erhalt von Bäumen mit Biotopstrukturen wie Spechthöhlen, Pilzkonsolen und Mulmhöhlen oder das Belassen von Totholz. Weitere Förderinhalte sind der Erhalt und die Wiederherstellung der auch kulturhistorisch bedeutsamen Mittel- und Niederwaldbewirtschaftung, der Erhalt von Biberlebensräumen, die Schaffung lichter Waldstrukturen sowie der Nutzungsverzicht.
Antragstellung und Bewilligung beim VNP-Wald
Antrags- und Bewilligungsbehörde für das VNP-Wald ist das für den Betriebssitz zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Weiterführende Informationen zum Vertragsnturschutzprogramm Wald finden Sie auf der Seite Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung.Ansprechpartnerin
Susanne Dürer
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1491
Fax: 0921/604-41258
Susanne Dürer
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LIFE-Natur-Projekte in Bayern
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union. Zu diesem Zweck hat die EU mit NATURA 2000 ein europäisches Schutzgebietsnetz ausgewiesen. Viele dieser Gebiete brauchen gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, damit ihre ökologische Qualität gesichert oder verbessert werden kann. Um die Mitgliedstaaten hierbei zu unterstützen, hat die EU das Europäische Förderprogramm "LIFE-Natur" ins Leben gerufen.
Weiterführende Informationen zum LIFE-Programm finden Sie auf der Seite LIFE-Programm; Beantragung einer Förderung.
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Leader in ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)
Ziel der Leader-Förderung ist eine nachhaltige Regionalentwicklung.
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes dienen, sind über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) förderfähig. Maßnahmen, die nicht dieser Richtlinie entsprechen, können über die Leader-Förderrichtlinie finanziert werden.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite LEADER in Bayern des StMELF.Ansprechpartner fachlich
Gerhard Bergner
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1476
Fax: 0921/604-41258
Gerhard.Bergner@reg-ofr.bayern.deAlexander Thor
Sachgebiet 51
Tel.: 0921/604-1413
Fax: 0921/604-41258
Alexander.Thor@reg-ofr.bayern.de
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In Oberfranken fanden bereits mehrere Landesgartenschauen (1994 in Hof, 2002 in Kronach, 2006 in Marktredwitz, diese grenzüberschreitend zusammen mit Eger, 2012 in Bamberg und 2016 in Bayreuth) sowie eine Regionalgartenschau (1999 in Neustadt b. Coburg) statt.
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Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von bestehenden, öffentlich zugänglichen, umweltverträglichen und dauerhaften Wanderwegen in Bayern in der freien Natur bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Als Zuwendungsempfänger kommen neben dem Deutschen Alpenverein e.V. alle Mitglieder des Landesverbandes Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. in Frage.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite Wanderwege und Unterkunftshäuser; Beantragung einer Förderung.
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Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für naturtouristische Vorhaben. Er unterstützt verschiedene Schritte von Kommunen im Naturtourismus und hilft dabei, maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und umzusetzen.