Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
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Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Die Fortbildung Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportplatzpflege mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin oder Winzer/Winzerin und eine anschließende dreijährige Berufserfahrung voraus.
Im Fortbildungslehrgang zum Fachagrarwirt Sportplatzpflege / zur Fachagrarwirtin Sportplatzpflege werden die wesentlichen Aufgabenbereiche vermittelt:
In der Theorie, aber vor allem in der Praxis, geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige Fachagrarwirt Sportplatzpflege Einblick in den Betrieb von Freisportanlagen.
Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger, der DEULA Bayern GmbH in Freising (Berufsbildungszentrum), zu erfahren.