Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Das Geflügelpestgeschehen in Deutschland ist im Gegensatz zu früheren Jahren im vergangenen Sommer zwar zurückgegangen, aber nie ganz verschwunden. Betroffen sind sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände. Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, ist es notwendig, Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände – unter anderem in Form erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen – in ganz Bayern flächendeckend und konsequent umzusetzen.

In verschiedenen Landkreisen Oberfrankens wurden im Februar 2023 infizierte Hausgeflügelbestände und Wildvögel festgestellt. Im Mai wurde im Landkreis Forchheim ein infizierter Wanderfalke gefunden. Im Juli wurde infiziertes wild lebendes Wassergeflügel in der Stadt Coburg aufgefunden.

Informationen zur Geflügelpest

Der jeweils aktuelle Stand ist über das TierSeuchenInformationsSystem TSIS unter tsis.fli.de einsehbar.

Vorsorgemaßnahmen

Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen bekannt gegeben. 

Um das Risiko einer Verschleppung des Seuchenerregers in bayerische Hausgeflügelbestände zu minimieren, wurden von den bayerischen Kreisverwaltungsbehörden Allgemeinverfügungen erlassen, die eine Untersuchung der Tiere vor dem Verkauf vorschreiben, soweit sie nicht direkt ab Stall verkauft werden.

Weiterhin wurden von den bayerischen Kreisverwaltungsbehörden Allgemeinverfügungen erlassen, die erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen vorschreiben.

Zudem verboten werden

  1. Märkte, Ausstellungen, Schauen oder ähnliche Veranstaltungen und
  2. das Füttern von für Geflügelpest empfänglichen Wildvögeln.

Die Allgemeinverfügungen sind auf den Websites der jeweiligen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte zu finden.

Weiter wird allen Geflügelhaltern dringend empfohlen, die Sicherheitsmaßnahmen in ihren eigenen Haltungen zu prüfen.

Besonders zu beachten sind:

  • die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Futter,
  • das Füttern möglichst im Stall,
  • keine gemeinsam von Haus- und Wildgeflügel benutzten Gewässer,
  • zumindest Schuhwechsel, besser eigene Schutzkleidung vor Betreten der Geflügelhaltung und
  • Hände waschen vor Betreten und nach Verlassen der Haltung nicht vergessen.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Weiterführende Informationen

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus – bayernweite Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (21. November 2022)

Neue Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest-Prävention: Geflügelhandel im sogenannten Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (21. Oktober 2022)

Merkblatt für Geflügelhalter
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Informationen zum Erreger, Vorkommen, Krankheitsbild und Diagnostik
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Klassische Geflügelpest
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung
Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit