PM 018/24

31.05.2024

Planfeststellungsverfahren für die Leistungserhöhung und Sanierung der 110-kV-Hochspannungsleitung Bamberg/Süd – Bamberg/Nord; Regierung von Oberfranken leitet Anhörungsverfahren ein

Die Verteilnetzbetreiberin Bayernwerk Netz GmbH hat das Planfeststellungsverfahren für die Leistungserhöhung und Sanierung der 110-kV-Freileitung Bamberg/Süd – Bamberg/Nord beantragt. Die Regierung von Oberfranken in Bayreuth ist zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Das Anhörungsverfahren wird mit der Auslegung der Planunterlagen bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eröffnet.

Ausgangslage

Die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung wird von der Bayernwerk Netz GmbH betrieben. Sie verläuft zwischen den Umspannwerken Bamberg Nord und Bamberg Süd (Ltg.Nr. E 10008) auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Bamberg und hat eine Gesamtlänge von 4,9 Kilometer. Vom Umspannwerk Bamberg Süd bis Mast Nr. 72 wird sie als Freileitung und seit 2013 ab Mast Nr. 72 bis zum Umspannwerk Bamberg Nord als Kabelleitung geführt.

Planfeststellungsverfahren

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der ca. 3,9 Kilometer lange Abschnitt Umspannwerk Bamberg Süd bis Mast Nr. 72. Dieser Teil der Freileitung führt vom Umspannwerk Bamberg Süd über das Muna-Gelände, entlang des Berliner Rings bis Höhe Memmelsdorfer Straße (Mast Nr. 72). Am Mast Nr. 58 der Ltg.Nr. E 10002 sowie im Bereich vom Umspannwerk Bamberg Süd bis Mast Nr. 72 der Ltg.Nr. E 10008 werden die bestehenden Leiterseile durch Hochtemperaturseile ersetzt. Ziel der Ertüchtigung ist eine Erhöhung der Übertragungsleistung von 631 A auf 1000 A.

Im Zuge dessen werden von den 14 sich in diesem Abschnitt befindlichen Masten 13 Masten ertüchtigt. Es wird der Maststahl verstärkt, Mastköpfe werden getauscht sowie Fundamentköpfe saniert. Der Mast Nr. 59 wird standortgleich ersatzneugebaut. Insgesamt werden hierdurch sowohl die Versorgungssicherheit als auch der Schutz von Personen und Objekten im Leitungsbereich wesentlich verbessert werden. Zudem werden die zwei Blitzschutzseile gegen ein neues dem Stand der Technik entsprechendes Blitzschutzseil getauscht.

Öffentliche Bekanntgabe und Auslegung

Die Regierung von Oberfranken gibt im Rahmen des eröffneten Anhörungsverfahrens den durch das Vorhaben Betroffenen die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. Daneben werden auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Auch die betroffene Stadt Bamberg wird beteiligt.

Zu diesem Zweck werden die Planunterlagen für einen Monat, in der Zeit vom 05.06.2024 bis 04.07.2024, auf der Internetseite der Stadt Bamberg abrufbar sein, https://www.stadt.bamberg.de/Planfeststellungsverfahren-ba110. Die Stadt Bamberg gibt dies in ihrem Amtsblatt bekannt, https://www.stadt.bamberg.de/Planfeststellungsverfahren-ba110-Bekanntmachung.

Die Planunterlagen können in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter dem Link www.reg-ofr.de/ba110 eingesehen werden.

Während der Auslegung und zwei Wochen danach bis einschließlich 18.07.2024 haben diejenigen, deren Belange berührt sein können, Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Die Auslegung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 43 a Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausschließlich im Internet. Alternativ kann die Stadt Bamberg auf entsprechendes Verlangen ein elektronisches Speichermedium zur Verfügung stellen. Ergänzend können die Planunterlagen bei der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 22, nach Absprache in Papierform eingesehen werden.