PM 004/25
31.01.2025Planfeststellung für den Neubau einer Anschlussstelle der A 9, Berlin – München, bei Münchberg (B 289): Anhörungsverfahren mit Erörterungstermin abgeschlossen
Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Anschlussstelle der A 9 Berlin – München bei Münchberg (Anschluss an die B 289) fand auf Einladung der Regierung von Oberfranken am 29. Januar 2025 im Schützenhaus Münchberg der Erörterungstermin statt. Im gut gefüllten Saal standen Vertreter der Autobahn GmbH des Bundes den geladenen Einwendern sowie den Verbände- und Behördenvertretern bis zum frühen Nachmittag Rede und Antwort.
Im Zentrum der Diskussion standen die Themen Verkehrsprognose und Planrechtfertigung, Trassenwahl und Lärmschutz, aber auch Flächenverbrauch, Naturschutz und Eingriff in die Landschaft, sowie der Verlust landwirtschaftlicher Flächen.
Zweck des Erörterungstermins
Der Erörterungstermin, der nach den gesetzlichen Vorgaben nichtöffentlich stattfand, hatte den Zweck, rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen mit den Betroffenen zu besprechen, unklare oder pauschale Einwendungen aufzuklären und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Erörterungstermin beendet.
"Wenngleich manche Meinungsunterschiede nicht ausgeräumt werden konnten, fand die Erörterung in sachlicher und angenehmer Atmosphäre statt und bietet eine gute Grundlage für das weitere Verfahren", resümierte Verhandlungsleiter Jochen Uebelhoer vom Sachgebiet Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht der Regierung von Oberfranken.
Prüfung der Einwendungen
Im Nachgang zum Erörterungstermin werden die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange behördlicherseits nochmals eingehend daraufhin geprüft, inwieweit ihnen Rechnung getragen werden kann. Über nicht erledigte Einwendungen wird – nach Abwägung öffentlicher und privater Belange – im Planfeststellungsbeschluss abschließend entschieden.