Rahmenbetriebsplan Gipsabbau Oberndorf

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma CA-TEX GmbH, Lünen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des „Gipsabbaus Oberndorf“ mit einer vorgesehenen jährlichen Fördermenge von 70.000 bis 140.000 t Rohgips (durchschnittlich 100.000 t/a). Der Gipsabbau Oberndorf dient der langfristigen Rohstoffsicherung für das Werk Hartershofen der Etex Building Performance GmbH und für das Werk Sulzheim der CASEA GmbH.

Das Gewinnungsfeld liegt im Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in den Gemeinden Markt Ipsheim und Stadt Bad Windsheim.

Es ist geplant den Rohgips sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau (Vortrieb eines Untersuchungsstollens) zu gewinnen. Es ist keine Aufbereitung im Bereich des Gewinnungsfeldes vorgesehen; der gewonnene Rohgips wird vor Ort auf LKW verladen und zur weiteren Verarbeitung in die Aufbereitungsanlagen im Werk Hartershofen und Werk Sulzheim transportiert. Das geplante Vorhaben „Gipsabbau Oberndorf“ beinhaltet die Betriebsfläche mit den Tagesanlagen, den Tagebau Oberndorf (ca. 75 ha unterteilt in Tagebau Oberndorf-West und Tagebau Oberndorf-Ost getrennt durch einen Schutzstreifen für die Bahnstromtrasse), den Tiefbau Oberndorf (UT-Erkundungsstollen).

Im RPV8 [7] ist das Gipsvorkommen Oberndorf als Vorranggebiet für Bodenschätze „GI 17“ (Gips) Külsheim – Ipsheim ausgewiesen. Im RPV8 ist die geplante Abbaufläche kein landschaftliches Vorbehaltsgebiet (siehe Karte 3 [7]). Teilflächen der Abbaufläche A1 liegen im Vorbehaltsgebiet GI 122.

In unmittelbarer Nachbarschaft südlich an das geplante Abbaugebiet angrenzend befindet sich die Teilfläche 03 des FFH-Gebiets 6428-371 „Gipshügel bei Külsheim und Wüstphül“, der sogenannte Hirtenhügel, der auch als Naturdenkmal ausgewiesen ist.

Der gesamte Bereich der Planung liegt im Naturpark Steigerwald. Im Bereich des geplanten Abbaugebiets liegen weder Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete, noch amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Im geplanten Abbaugebiet liegen weder amtlich kartierte Biotope [7] noch im Ökoflächenkataster erfasste Flächen.

Unmittelbar angrenzend an das Abbaugebiet im Norden sind „linear bis flächig entwickelte Gebüsche und Altgrasflächen“ amtlich kartiert (Biotopteilflächen Nr. 6428-0122-001 bis 004). Am südlichen Rand des geplanten Abbaugebiets am Fuß des Geisbucks sind auf den Ranken magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (Biotopteilfläche 6428-0124-001) sowie basenreiche Magerrasen kartiert (Biotopteilfläche 6428-0123-001), s. Abbildung 6.

Das Untersuchungsgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen gekennzeichnet, die als weit verbreitet und häufig gelten und damit auch über den Planungsraum hinaus wenig zur biologischen Vielfalt beitragen. Von IVL wurden insgesamt 160,35 ha kartiert und dabei 83,8 % intensiv genutzte Äcker und weniger als 10 % Intensivgrünland frischer bis feuchter Standorte erfasst (siehe Anhang 4.6.1 in Teil C). Die meisten Ackerflächen sind in floristischer Hinsicht artenarm. Die faunistische Vielfalt des Untersuchungsraumes wird mit dem Nachweis planungsrelevanter Arten (13 Vogel-, 1 Lurch- und 2 Libellenarten) insgesamt als gering eingeschätzt. Die meisten dieser Arten sind auf Lebensräume angewiesen, die im Untersuchungsgebiet nur kleinflächig und randlich vorkommen (siehe S. 23 Anhang 4.6.1 in Teil C): „2,9 % des Untersuchungsgebietes (4,65 ha) kann Biotoptypen der selektiven bayerischen Biotopkartierung zugeordnet werden. 0,72 % der Fläche sind zugleich Lebensraumtyp (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie und ca. 0,69 % unterliegen gesetzlichem Schutz nach § 30 BNatSchG (Magerund Trockenrasen, Nasswiese, Flutrasen, Schil)

NATURA-2000-Gebiete: FFH-Gebiet gemäß § 32 BNatSchG und 92/43/EWG 6428-371 Gipshügel bei Külsheim und Wüstphül EU-Vogelschutzgebiete gemäß § 32 BNatSchG und 2009/147/EG 6327-471 Südlicher Steigerwald § Naturpark gemäß § 27 BNatSchG bzw. Art. 15 BayNatG NP-00014 Steigerwald § Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG NSG-00181.01 Külsheimer Gipshügel (8,367 ha) Rahmenbetriebsplan für den Gipsabbau Oberndorf Teil B – Antragstext (Erläuterungsbericht) [RBP-Oberndorf-B-Auslegung] RBP-Oberndorf-B-Auslegung.docx/msc/31.01.2024 Seite 13 von 57 § Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 BNatSchG LSG-00569.01 LSG innerhalb des Naturparks Steigerwald § Naturdenkmal (ND) und Flächennaturdenkmal (FND) gemäß § 28 BNatSchG Naturdenkmal "Hirtenhügel bei Oberndorf" § Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG: Geotope als Geschützte Landschaftsbestandteile 575R004 Külsheimer Hirtenhügel NE von Külsheim 575R009 Külsheimer Gipshügel SE von Erkenbrechtshofen 575R010 Zeugenberglandschaft ENE von Erkenbrechtshofen 575A007 Ehemaliger Gipsbruch "Katzenloch" bei Bad Windsheim 575A008 Aufschlusswand im Hohlweg S von Unterntief 575A026 Ehem. Gipsbruch in Bad Windsheim Ost 575Q002 Gipskarstquelle Häfeleinsbrunnen N von Bad Windsheim § Bannwald und Wald mit besonderen Schutzfunktionen - keine entsprechenden Schutzausweisungen im Untersuchungsgebiet § Überschwemmungsgebiet – der Vorhabenstandort wird vom Überschwemmungsgebiet der Aisch nicht erreicht § Wasserschutzgebiete: Bad Windsheim "Franken Brunnen" I Bad Windsheim "Franken Brunnen" II Bad Windsheim "Nawinta" Bad Windsheim "Rangau-Brunnen" § Heilquellenschutzgebiete: Bad Windsheim "Kiliani-Quelle" Bad Windsheim "Soli-Med" Bad Windsheim "St. Anna-Quelle".

Im Untersuchungsraum ist eine ganze Reihe von Bodendenkmalen dokumentiert

Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe bb und dd) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine wesentliche Änderung eines Gewässers erfolgt.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. 

Die Planunterlagen liegen in dem Markt Ipsheim und der Stadt Bad Windsheim nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

(Stand: 14.03.2025)

Bekanntmachung

Markt Ipsheim und Stadt Bad Windsheim (Auslegungsfrist 14.04.2025 bis einschließlich 14.05.2025)

Amtsblatt Bad Windsheim Nr. 45

Antragsunterlagen

A Allgemeinverständliche Zusammenfassung

B Rahmenbetriebsplan

C Anhang

1 Topographische Karten und Lagepläne

2 Grundbuch und Katasterauszüge

3 Thematische Unterlagen, Karten, Lagepläne

3.1 Betriebliche Unterlagen und bergrechtliche Enscheidungen

3.2 Unterlagen zum Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

3.3 Unterlagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

3.4 Unterlagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

3.5 Unterlagen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

4 Fachgutachten

4.1 Geologie und Hydrogeologie

4.2 Erschließungkonzept Tagebau

4.3 Erschließungskonzept Verkehrsanlagen

4.4 Immissisionsprognosen

4.5 Sprenggutachten

4.6 Fachgutachten Naturschutz

D Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

E Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

F UVP-Bericht

G Zugehörige Anträge