Der Staffelberg
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Erholung in der freien Natur

Rechte und Pflichten bei Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur


Sportbegeisterte und Naturverliebte kommen in Oberfranken nicht zu kurz: Ob Kanufahren, Schneeschuhwandern, Klettern oder Mountainbiken – aktiv sein kann man in Oberfranken direkt vor der Haustüre. Bizarre Felsen in der Fränkischen Schweiz, satte Wälder im Fichtelgebirge, sanfte Hügel im Frankenwald oder fruchtbare Täler im Regnitztal laden zum Erkunden ein.

BayernTourNatur

Natur erleben und verstehen

Logo BayerntournaturBegleiten Sie Experten auf ihren Streifzügen durch Bayern und entdecken Sie einzigartige Landschaften, faszinierende Tier- und Pflanzenwelten und sagenhafte Naturdenkmäler.

Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, Pferd oder Boot, ob eher erlebnisorientiert, sportlich, kreativ, genüsslich oder naturwissenschaftlich – die BayernTourNatur hält für jede Altersgruppe, Vorliebe und körperliche Fitness etwas Passendes parat.

Den aktuellen Veranstaltungskalender und weitere Informationen finden Sie auf www.bayerntour-natur.de

Naturverträgliche Lenkung des Klettersports

Felslebensräume stellen letzte Reste einer nahezu unberührten, natürlichen Entwicklung von Flora und Fauna in der Kulturlandschaft dar. Sie sind im Bundesnaturschutzgesetz als Biotope gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG). Es gilt diese besonderen Lebensstätten für kommende Generationen zu bewahren und zu entwickeln.

Naturschutzbelange und Sportklettern müssen sich aber nicht gegenseitig ausschließen. Der entstandene Kletterboom in den 80er Jahren erforderte allerdings dringend wirksame Regelungen zwischen den Erfordernissen des Naturschutzes als Allgemeinaufgabe und dem Wunsch einer kleinen Gruppe, die diese Natursportart ausüben wollte. Es war zu befürchten, dass die Belastungen dieser Felslebensräume so stark zunehmen, dass nachhaltige Schädigungen und Eingriffe in Lebensstätten gefährderter Arten zu erwarten waren.


Naturverträgliche Lenkung des Mountainbikings

Aufgrund seines Erholungswertes verzeichnet das Radfahren starke Zuwachsraten. Diese Entwicklung wird durch die vermehrte Benutzung von (E-) Mountainbikes verstärkt. Die Etablierung eines naturverträglichen Mountainbiking erfordert in bestimmten Regionen die Ausweisung von Mountainbike-Trails. Auf diese Weise können soziale Konflikte zwischen Mountainbikende und anderen Erholungssuchenden bzw. Grundeigentümern vorgebeugt sowie eine Beeinträchtigung sensibler Gebiete mit ihrer regionalen Flora und Fauna vermieden werden. Die Regierung von Oberfranken unterstützt die Erarbeitung geeigneter Konzepte zur Besucherlenkung von Wandernden und Mountainbikende. Hierbei sind die unterschiedlichen Nutzergruppen, Vertreter:innen des Tourismus sowie die Verantwortlichen des Naturschutzes beteiligt.

Link zum Modellprojekt Fichtelgebirge: Modellprojekt Wandern, Mountainbike, Trekking – Naturpark Fichtelgebirge (naturpark-fichtelgebirge.org)


Naturverträgliche Lenkung des Kanufahrens

Kanufahren Wiesent Fraenkische Schweiz
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Am Obermain zwischen Lichtenfels und Bamberg sowie an der Wiesent wurden Konzepte zum naturverträglichen Kanufahren realisiert.

Durch die gemeinsam von Naturschutz, Fischerei, Kanuvermietern, Kanuverband und Kommunen entwickelten Maßnahmen soll ein naturschonendes Kanufahren auf Main und Wiesent ermöglicht werden und zugleich die außerordentlich schützenswerten NATURA 2000-Gebiete gesichert werden.


Nahaufnahme einer Fledermaus, die zwischen zwei Felskanten hervorlugt
© Dr. Melanie Chisté, Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura

Naturverträgliche Lenkung des Höhlentourismus

Der Naturraum "Nördlicher Frankenjura" ist das felsen- und höhlenreichste Gebiet Bayerns außerhalb der Alpen. Dieses Karstgebiet, das innerhalb des Naturparks Fränkische Schweiz-Frankenjura liegt, ist weitgehend unerforscht und unzugänglich. Niemand weiß, wie viele Höhlen es hier wirklich gibt. Diese Ungewissheit weckt den Forscherdrang.

Wer das Naturerlebnis "unter Tage" genießen will, dem bieten mehrere Schauhöhlen im Naturpark gefahrlose und faszinierende Höhlenfreuden, z.B.:

  • Teufelshöhle bei Pottenstein
  • Binghöhle bei Streitberg
  • Sophienhöhle bei Kirchahorn
  • Osterhöhle bei Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
  • Maximiliansgrotte bei Neuhaus/Pegnitz

Wer das Abenteuer im Schlamm und engen Hohlräumen sucht, sollte Folgendes beachten:

Höhlen unterliegen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 16 BayNatSchG) einem generellen Schutz. Verboten sind erhebliche Beeinträchtigungen, wie z.B. offenes Feuer. Im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) dürfen Höhlen von jedermann betreten werden. Im übrigen Zeitraum dürfen Höhlen, die Fledermäusen als Winterquartier dienen, gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§39 Abs. 6 BNatSchG) nicht aufgesucht werden.

Da das Gefahrenpotential beim Begehen eines Höhlensystems nicht zu unterschätzen ist, sollte man sich bei sachkundigen Höhlenvereinigungen wie z.B. dem Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V. vorab gut informieren.

 Faltblatt "Faszination Höhlen"

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