Corona-Soforthilfen: Erinnerungsschreiben

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Service-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

Telefon: 089/57907066
E-Mail: (unter Angabe der MVO-Nummer)

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Soforthilfe Corona

Erinnerungsschreiben

Unternehmen und Selbständige aus Bayern, denen im Frühjahr 2020 eine Corona-Soforthilfe bewilligt wurde, erhielten Ende November 2022 ein Erinnerungsschreiben zur Überprüfung des Liquiditätsengpasses.

Empfängerinnen und Empfänger der Corona Soforthilfe, die sich im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens nicht gemeldet haben, wurden mit Schreiben vom 09. September 2024 letztmals aufgefordert, eine Rückmeldung bis spätestens 31.10.2024 abzugeben.


Die Rückmeldefrist zum 31.10.2024 ist abgelaufen. Sollten Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben oder der Link auf Ihrem Schreiben nicht aufrufbar sein, wenden Sie sich bitte per Mail an , um Ihren Rückmeldelink zu erhalten und Ihre Rückmeldung unverzüglich durchführen zu können.

Bitte beachten Sie, dass eine Rückmeldung über das Online-Portal in jedem Fall notwendig ist – auch wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist.
Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung der Soforthilfe in voller Höhe zur Folge!