Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wir bitten Sie, Ihren Antrag auf Ausstellung einer Apostille/Legalisation möglichst schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Zur Klärung von Einzelfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung. Sollte dennoch ein persönlicher Besuch erforderlich sein, so ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.  

Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen ein.
24.12.2024 sind keine persönlichen Vorsprachen/Terminvergaben möglich
⇒ 30.12.2024 sind keine persönlichen Vorsprachen/Terminvergaben möglich
⇒ 31.12.2024 sind keine persönlichen Vorsprachen/Terminvergaben möglich

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.