Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Dem Sachgebiet 24 – Raumordnung, Landes- und Regionalplanung obliegen die Aufgaben als höhere Landesplanungsbehörde. Es ist unter anderem zuständig für die Durchführung von landesplanerischen Prüfverfahren, wie Raumordnungsverfahren oder vereinfachte Raumordnungsverfahren und für Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung oder zu raumbedeutsamen Fachplanungen. Hierzu gehört z.B. die landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten.

Das Sachgebiet ist zuständig für die Aufsicht über die Regionalen Planungsverbände und wirkt mit bei der Fortschreibung der Regionalpläne Oberfranken-West und Oberfranken-Ost.

In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch die fachliche Betreuung und Begleitung von Teilraumgutachten und Raumordnerischen Entwicklungskonzepten, von Regionalmanagement-Initiativen und von Heimatprojekten.

Die Führung des Rauminformationssystems Oberfranken, die Erstellung von digitalen thematischen und von Regionalplankarten sowie die Auswertung statistischer Daten für den Regierungsbezirk Oberfranken gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.

Eine Übersicht über verschiedene Statistiken zu Oberfranken finden Sie in der Rubrik Oberfranken in Zahlen.