Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.