Sachgebiet 34 - Städtebau
Angelegenheiten des Städtebaus
Städtebau, Bauplanung, Bauordnung
Aufgabe des Sachgebiets Städtebau ist es unter anderem die Funktion der höheren Bauaufsichtsbehörde bzw. der höheren Denkmalschutzbehörde in fachlicher Hinsicht wahrzunehmen.
Es behandelt alle fachlichen Fragen im Bereich des Städtebaurechts (Baugesetzbuch), des Bauordnunungsrechts (Bayerische Bauordnung), sowie des Denkmalschutzes (DSchG) und berät Gemeinden bezüglich der Ortsplanung und Baugestaltung.
Städtebauförderung
Das Sachgebiet ist zuständig für die Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Aufstellung des jeweiligen Jahresprogramms für Oberfranken.