Lehrerfortbildung; Honorarabrechnung durch Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Dienstzeit eine Referententätigkeit übernehmen, können eine Vergütung bekommen.
Nach der Ausbildung an der Universität und dem anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) bietet die staatliche Lehrerfortbildung mit ihren Angeboten auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene den Lehrkräften die Möglichkeit, auch nach der Ausbildung auf dem neuesten Stand der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik bleiben zu können.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von 4 Jahren fortzubilden. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Zeitstunden zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der Staatlichen Lehrerfortbildung sowie aus dem Angebot externer Anbieter besucht werden, insofern die Zustimmung des jeweiligen Dienstvorgesetzten vorliegt.
Die staatliche Lehrerfortbildung in Bayern gliedert sich nach Reichweite und Trägerschaft in die zentrale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfortbildung. Hinzu kommen noch Fortbildungsangebote einzelner Kommunen (z.B. die Pädagogischen Institute in München und Nürnberg) sowie Veranstaltungen zur Fortbildung von Religionslehrkräften, die in Zusammenarbeit mit den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften durchgeführt werden.
Die regionale Lehrerfortbildung wird je nach Schulart von den Regierungen bzw. den Ministerialbeauftragten durchgeführt, die lokale Lehrerfortbildung von den staatlichen Schulämtern. Sie richtet sich an die Lehrkräfte des jeweiligen Aufsichtsbezirks bzw. Zuständigkeitsbereichs.
Die Regierungen organisieren und gestalten eigenverantwortlich regionale Fortbildungsmaßnahmen für Grund- und Mittelschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen (mit Ausnahme der Fach- und Berufsoberschulen). Angeboten werden Halbtages, Tages- und Mehrtagesveranstaltungen.
Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Dienstzeit eine Referententätigkeit übernehmen, können ihre Leistung entsprechend der gültigen Honorarsätze für die staatliche Lehrerfortbildung vergütet bekommen.
Zur Abrechnung und Erstattung der Honorare ist ausschließlich das Formblatt unter „Formulare“ zu verwenden.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Wunsch, Alexander - Sachgebietsleiter
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E-Mail alexander.wunsch@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
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Bei dem Honorar handelt es sich um Nebeneinkünfte, die beim zuständigen Finanzamt anzugeben (Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich) und von der Anordnungsstelle unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen dem Finanzamt anzuzeigen sind.
Bei Lehrkräften, die als Referenten in der staatlichen Lehrerfortbildung auftreten, ist von einer nebenamtlichen Tätigkeit auszugehen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, denen für ihre Referententätigkeit Entlastung im Hauptamt in Form von Anrechnungsstunden gewährt wird.
Eine Referententätigkeit, die im Rahmen der Dienstaufgaben des Hauptamtes erfolgt, wird nicht honoriert. Bei nebenamtlicher Referententätigkeit kann ein Honorar durch den jeweiligen Träger der Lehrerfortbildung bezahlt werden.
- Honorarabrechnung zur Vorlage bei der Regierung für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- oder Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung)
- Honorarabrechnung zur Vorlage bei der Regierung für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- oder Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Honorarabrechnung zur Vorlage bei der Regierung für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- oder Förderschulen (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation)
- Honorarabrechnung zur Vorlage bei der Regierung für Lehrkräfte an Berufsschulen (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung)
- Honorarabrechnung zur Vorlage bei der Regierung für Lehrkräfte an Berufsschulen (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Honorarabrechnung zur Vorlage bei der Regierung für Lehrkräfte an Berufsschulen (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation)
- Anlage 1 - Vergaberechtliche Würdigung - Beschäftigte im staatlichen Schuldienst (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung)
- Anlage 1 - Vergaberechtliche Würdigung - Beschäftigte im staatlichen Schuldienst (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Anlage 1 - Vergaberechtliche Würdigung - Beschäftigte im staatlichen Schuldienst (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation)
- Anlage 2 - Vergaberechtliche Würdigung - Honorarsatz nicht über 5.000 € (Direktauftrag) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung)
- Anlage 2 - Vergaberechtliche Würdigung - Honorarsatz nicht über 5.000 € (Direktauftrag) (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Anlage 2 - Vergaberechtliche Würdigung - Honorarsatz nicht über 5.000 € (Direktauftrag) (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation)
- Anlage 3 - Vergaberechtliche Würdigung - Freihändige Vergabe (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung)
- Anlage 3 - Vergaberechtliche Würdigung - Freihändige Vergabe (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Anlage 3 - Vergaberechtliche Würdigung - Freihändige Vergabe (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - Organisation)