Ganztagsangebote; Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen
Die Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts Verträge mit Einzelpersonen ab.
Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts besteht die Möglichkeit, neben Kooperationsverträgen mit freien Trägern Einzelpersonen im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einzustellen.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger und ggf. in Abstimmung mit dem Kooperationspartner auch Einzelpersonen für Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten einsetzen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht
Ansprechpartner
Müller, Birgit
Telekolleg / Mehrarbeit / Schulassistenten (L - Z) / Kooperationsverträge gebundener Ganztag / Einzelverträge gebundener und offener Ganztag / Genehmigung zur Errichtung von Ganztagszügen (ohne FÖS) / Haushalt für den gebundenen Ganztag / Honorarverträge / Fremdsprachenbegleiter / nebenamtlicher Unterricht
Zimmer Kü 115
Telefon +49 (0)921 604-1746
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail birgit.mueller@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
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95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Genehmigung des pädagogischen Konzepts zur Ganztagsschule und Vorliegen der Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen gemäß kultusministerieller Bekanntmachung (KMBek) zur entsprechenden Ganztagsschulform.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Die Unterlagen sind frühestmöglich an die Regierung zu senden.
- Für den Abschluss von TV-L-Einzelverträgen im gebundenen oder offenen Ganztag benötigt die zuständige Regierung bei Ersteinstellung verschiedene Unterlagen (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (von der Schule auszufüllen)
- Erklärung der/des Beschäftigten - Persönliche Angaben (2-fach)
- Erklärung der/des Beschäftigten (zu Vorstrafen usw.)
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (von der/dem Einzustellenden auszufüllen)
- Belehrungen Erklärungen - Hinweise tarifliche Ausschlussfristen (2-fach)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Belehrung zur Verfassungstreue
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz
- Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abschließen)
- Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt
- Dienstbeginnsanzeige
- Tätigkeitsbeschreibung zur Feststellung der Entgeltgruppe von Beschäftigten in gebundenen und offenen Ganztagsschulen
- Nachweise über Zeiten einschlägiger Vorbeschäftigungen (z. B. Arbeitszeugnisse)
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Sozialversicherungsausweises
- ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
- Nachweis über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (Zeugniskopien)
- aktuelles Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (Belegart OE)
- ggf. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Niederschrift über Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über Vereidigung
- Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmer
- für nach 1970 geborene Personen: Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG); der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde
- Bei Weiterbeschäftigung benötigt die zuständige Regierung folgende Unterlagen (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (von der Schule auszufüllen)
- Erklärung der/des Beschäftigten - Persönliche Angaben
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei erneuter Beschäftigung
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (von der/dem Einzustellenden auszufüllen)
- Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abschließen)
- Tätigkeitsbeschreibung zur Feststellung der Entgeltgruppe von Beschäftigten in gebundenen und offenen Ganztagsschulen
- Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt
- Tätigkeitsbeschreibung zur Feststellung der Entgeltgruppe von Beschäftigten in gebundenen und offenen GanztagsschulenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStGDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Vereinbarung über die Befristung des ArbeitsverhältnissesDieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Befristung vor dem Beschäftigungsbeginn von der Schule bzw. dem Staatlichen Schulamt schriftlich vereinbart werden.
- Antrag auf Abschluss eines ArbeitsvertragesDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige ArbeitnehmerDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- ÄnderungsmeldungDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Mitteilung von ArbeitsausfällenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Hinweis auf die tarifliche AusschlussfristDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Fragebogen zur Prüfung der VerfassungstreueDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue - VerftöD)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-OrganisationDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Protokoll über die Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Niederschrift über die Verpflichtung nach § 1 des VerpflichtungsgesetzesDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Beschäftigte)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
- Erklärung zum BeschäftigungsverhältnisDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sindDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Unbefristete Einstellung - Niederschrift nach dem NachweisgesetzDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Belehrungen Erklärungen - ZusammenfassungDieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
- Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche AngabenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Diese Erklärung ist zweifach einzureichen. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung, eine Ausfertigung wird an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
- Erklärung BeschäftigteDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Diese Erklärung zu Vorstrafen, laufenden Straf- oder Disziplinarverfahren, zu früheren Dienst- und Arbeitsverhältnissen und zur Schwerbehinderteneigenschaft verbleibt bei den Personalunterlagen der Regierung.
- Beteiligung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt der Beschäftigten/des BeschäftigtenDieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.- Die Schulen bzw. das Staatliche Schulamt übersenden uns diesen Vordruck, der dann bereits die Zustimmung des örtlichen Personalrates zur Einstellung der/des Tarifbeschäftigten beinhaltet, zur Beteiligung des Bezirkspersonalrates.
- Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 694 (BayMBl. Nr. 228)
- Gebundene Ganztagsangebote an Schulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, BayMBl. Nr. 86
- Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (BayMBl. Nr. 227)
- Ganztagsschule
- Informations- und Service-Portal zur Ganztagsbildung in Bayern
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Hinzuverdienst pensionierte Lehrkräfte - Merkblatt
- Belehrungen Erklärungen - Informationsmaterial