Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen
Private Grund- und Mittelschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.
Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der jeweils zuständigen Regierung als Schulaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn
- derjenige, der eine Ersatzschule errichten, betreiben oder leiten will, die Gewähr dafür bietet, dass er nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt,
- die Ersatzschule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen nicht zurücksteht,
- eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird,
- die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.
Eine Grundschule ist als Ersatzschule nur zuzulassen, wenn die zuständige Regierung als Schulaufsichtsbehörde ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Grundschule dieser Art in der betreffenden Gemeinde nicht besteht.
Staatlich genehmigte Hauptschulen, die die Voraussetzungen des Art. 7 a BayEUG erfüllen, können eine Genehmigung als Mittelschule erhalten.
Nach Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung können sich im Laufe des Schulbetriebs Änderungen ergeben, die ebenfalls einer ausdrücklichen Genehmigung der Regierung bedürfen. Als genehmigungsbedürftig werden insbesondere folgende Änderungen angesehen:
- Allgemeine Änderungen: Namensänderungen, Feststellung der allgemeinen Förderfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit, Wechsel der Schulleitung
- Änderungen in der Schulorganisation: Trägerwechsel, Einrichtung von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten, Umzug, Ausweitung der Zügigkeit, Auslagerung von Klassen bei Umbau, Errichtung weiterer Klassenstufen
- Änderungen im inneren Betrieb: Konzeptänderungen, Abweichungen von der Ferienordnung
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht
Ansprechpartner
Steiner, Martin - Sachgebietsleiter
Zimmer H 310
Telefon +49 (0)921 604-1352
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail martin.steiner@reg-ofr.bayern.de
Eichenberg, Tim
Zimmer H 306
Telefon +49 (0)921 604-1351
Fax +49 (0)921 604-41351
E-Mail tim.eichenberg@reg-ofr.bayern.de
FIL-KITA-HPT
Nur für kreisfreie Städte, Großtagespflegestellen in kreisfreien Städten und Träger von Heilpädagogischen Tagesstätten
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail fil-kita-hpt@reg-ofr.bayern.de
FILS-R
Telefon +49 (0)921 604-1747
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail fils-r@reg-ofr.bayern.de
Gütling, Katrin
Zimmer H 308
Telefon +49 (0)921 604-1307
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail katrin.guetling@reg-ofr.bayern.de
Hagen, Jannis
Zimmer H 205
Telefon +49 (0)921 604-1607
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail jannis.hagen@reg-ofr.bayern.de
Holl, Heidi
Zimmer H 305
Telefon +49 (0)921 604-1259
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail heidi.holl@reg-ofr.bayern.de
Hübner, Michael
Telefon +49 (0)921 604-1507
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail visku12-r@reg-ofr.bayern.de
Frau Katholing - Arbeitsbereichsleiterin
Sachbearbeiterin Schulrecht
Telefon +49 (0)921 604-1353
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail silvia.katholing@reg-ofr.bayern.de
Kirschneck, Angela
Zimmer H 309
Telefon +49 (0)921 604-1348
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail angela.kirschneck@reg-ofr.bayern.de
Kirschneck, Angela
Private berufliche Schulen
Zimmer H 309
Telefon +49 (0)921 604-1348
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail angela.kirschneck@reg-ofr.bayern.de
Moder, Simone
Zimmer H 304
Telefon +49 (0)921 604-1651
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail simone.moder@reg-ofr.bayern.de
Wachs, Michael
Zimmer H 203
Telefon +49 (0)921 604-1680
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail michael.wachs@reg-ofr.bayern.de
Wachs, Michael
Private Schulen (ohne Förderschulen)
Zimmer H 203
Telefon +49 (0)921 604-1680
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail michael.wachs@reg-ofr.bayern.de
Werner, Josephine-Anna
Zimmer H 204
Telefon +49 (0)921 604-1320
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail josephine-anna.werner@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
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Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn, d.h. bis 31.03. jeden Jahres, bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen.
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung