Private berufliche Schule; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen

Private berufliche Schulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese müssen auch wesentliche Änderungen genehmigen.