Sachgebiet 51 - Naturschutz

Das Sachgebiet 51 – Naturschutz ist Teil der bayerischen Naturschutzverwaltung mit der Obersten Naturschutzbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, den Höheren Naturschutzbehörden der Regierungen und den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage ist der Vollzug der Naturschutzgesetze sowie der entsprechenden Bestimmungen.

Das Sachgebiet Naturschutz nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, um die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die Erholungsqualität der Landschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln. Als höhere Naturschutzbehörde erstellt das Sachgebiet Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte und koordiniert und unterstützt Naturschutzprojekte zum Schutz von Flächen und Bestandteilen der Natur einschließlich der Gebiete des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Es verfasst fachliche Stellungnahmen und wirkt bei Raumordnungs-, Flurbereinigungs-, Bauleitplan- und sonstigen Verfahren und Maßnahmen mit Auswirkung auf Natur und Landschaft einschließlich landschaftspflegerischer Begleitpläne mit.

Das Sachgebiet initiiert und organisiert Biodiversitätsprojekte zum Schutz bedrohter Arten und unterstützt die Landratsämter, Städte und Gemeinden bei allen Fragen rund um den Naturschutz.