Sachgebiet 53.1 - Gesundheit

Das Sachgebiet 53.1 – Gesundheit – übt folgende Funktionen aus:

  • Fachaufsicht über nachgeordnete Behörden der Gesundheitsverwaltungen in Oberfranken
  • Organisationsaufsicht über die Landgerichtsärzte
  • Klärung von fachlichen Fragen im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter einschließlich der Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung rechtlicher und fachlicher Vorgaben, insbesondere in den Bereichen

-   Infektionsschutz
-   Trink- und Badewasserhygiene
-   Krankenhaushygiene

  • Untersuchung zur Klärung der Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern
  • Bearbeitung von Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten zur Führung der Berufsbezeichnungen verschiedener Gesundheitsfachberufe sowie Überprüfung der Eignung von Ausbildungseinrichtungen
  • Beteiligung an der Krankenhausplanung
  • Fachaufsicht und Fachberatung der staatlich anerkannten und staatlich nicht anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen im Regierungsbezirk.
  • Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des Regionalen Präventionsmanagement.
  • Fachaufsichtliche Begleitung der unteren Gesundheitsbehörden im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (§ 10 ProstSchG).

  • Klärung fachlicher Fragen des Katastrophenschutzes, der Zivilen Verteidigung und der Gesundheitssicherstellung
  • Mitwirkung bei der fachlichen Entscheidung in Personalangelegenheiten der nachgeordneten Stellen der Gesundheitsverwaltung

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