Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Bitte beachten Sie:
Ab dem 1. Juli 2023 ist das Landesamt für Pflege für die Anerkennung folgender Berufe zuständig:
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Altenpfleger/-in
Antrag und weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Seite im BayernPortal:
Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2023 bei einer bayerischen Bezirksregierung gestellt haben, bearbeitet die Bezirksregierung Ihren Antrag weiter. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Ab dem 1. Juli 2023 ist das Landesamt für Pflege für die Anerkennung folgender Berufe zuständig:
- Pflegefachmann/Pflegefachfrau
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Altenpfleger/-in
Antrag und weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Seite im BayernPortal:
Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli 2023 bei einer bayerischen Bezirksregierung gestellt haben, bearbeitet die Bezirksregierung Ihren Antrag weiter. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
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Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail Berufsanerkennungen@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
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95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258