Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie

Das Dezernat 4 – Kompetenzzentrum Marktüberwachung hat verschiedene Zuständigkeiten im Bereich der Marktüberwachung von Chemikalien.

Biozidprodukte sind in den vielfältigsten Anwendungen in jedem Haushalt zu finden, sei es als Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Insektizid oder Repellent. Biozidprodukte dienen der Bekämpfung von Schadorganismen auf chemischem oder biologischem Wege. Das Dezernat 4 ist für den Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Bayern zuständig. 

Der Klimaschutz ist eine der größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Menschheit. Das Kyoto-Protokoll, ein Meilenstein des internationalen Klimaschutzes, führt neben den klassischen Treibhausgasen CO2 und Methan auch die fluorierten Treibhausgase (F-Gase) wegen ihrer hohen Klimawirksamkeit auf. Das Dezernat 4 ist für den Vollzug der sich aus der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 für Hersteller, Einführer, Händler und Verwender ergebenden Verpflichtungen in den Regierungsbezirken Unter-, Mittel- und Oberfranken, sowie der Oberpfalz zuständig.

Auch der Erhalt unserer Ozonschicht wird von der EU als ein wichtiges Ziel angesehen. Deshalb wurde der Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, geregelt. Das Dezernat 4 ist für den Vollzug der sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Hersteller, Einführer, Händler und Verwender ergebenden Verpflichtungen in den Regierungsbezirken Unter-, Mittel- und Oberfranken, sowie der Oberpfalz zuständig.

Die Chemikalien-Verbotsverordnung enthält neben allgemeinen Vorgaben für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Gemischen auch Regelungen für den Vertrieb bestimmter besonders gefährlicher Stoffe und Gemische. Wer solche Stoffe in den Verkehr bringen will, hat eine Reihe von Pflichten zu beachten wie z.B. eine behördliche Erlaubnis-, Anzeige- oder Aufzeichnungspflicht und er muss eine entsprechende Sachkunde nachweisen. Für bestimmte Chemikalien gilt gemäß der ChemVerbotsV ein Selbstbedienungsverbot. Im Versandhandel dürfen solche Stoffe und Gemische nur an bestimmte Kunden, z.B. berufsmäßige Verwender abgegeben werden. Das Dezernat 4 ist für den Vollzug der ChemVerbotsV in den Regierungsbezirken Unter-, Mittel- und Oberfranken, sowie der Oberpfalz zuständig.

Für die Sachkundeprüfung sowie die Erteilung einer Erlaubnis nach §6 der ChemVerbotsV ist bayernweit das Kompetenzzentrum Marktüberwachung bei der Regierung von Niederbayern zuständig.