Arbeitsschutz; Beantragung eines Befähigungsscheins für Fachkundige für Arbeiten in Druckluft

Zur Leitung von Arbeiten in Druckluft sowie für die ständige Überwachung der Arbeitskammer bedarf es einer fachkundigen Person. Die zuständige Behörde erteilt dieser Person auf Antrag einen Befähigungsschein.