Kfz-Überwachungsorganisationen; Aufsicht
Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über in Bayern anerkannten Kfz-Überwachungsorganisationen aus.
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Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über in Bayern anerkannten Kfz-Überwachungsorganisationen aus.
Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen in Bayern aus. Die Überwachungsorganisationen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Anerkennungsbehörde) anerkannt.
Für die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen liegt jeweils ein Anerkennungsbescheid vor.
Die Regierung von Niederbayern beaufsichtigt die Einhaltung der Auflagen aus den Anerkennungsbescheiden sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.