Immissionsschutz; Beratung durch zentrale Fachstellen
Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen andere Behörden bei Fachfragen zur Emissionsüberwachung, zu verfügbaren Techniken sowie bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die zentralen Fachstellen zur 13. und 17. BImSchV beraten und unterstützen die primär zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bergämter) z. B. bei Fachfragen
- zur Emissionsüberwachung kontinuierlicher Messeinrichtungen (z. B. Auswertung von Monats- und Jahresberichten) in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen,
- zu möglichen Minderungstechniken für Emissionen unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei Großfeuerungsanlagen und Abfall(mit-)verbrennungsanlagen und
- bei Vor-Ort-Inspektionen in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Bei Bedarf informieren und schulen Sie die Mitarbeiter der Kreisverwaltungsbehörden und erstellen Arbeitshilfen. Sie nehmen an Dienstbesprechungen für die Kreisverwaltungsbehörden teil und können mit den gewonnenen Erkenntnissen und dem erhaltenen Überblick aktiv zu möglichen Emissionsminderungen beitragen (z. B. Stickstoffoxide und Staub). In diesem Zusammenhang leisten Sie in Abstimmung mit den Kreisverwaltungsbehörden und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ihren Beitrag zur EU-Berichterstattung der Industrieemissionsrichtlinie.
Zuständige Behörden
- Die Regierung von Oberbayern als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Südbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
- Die Regierung von Unterfranken als Fachstelle für den Vollzug der 13. BImSchV für Nordbayern berät insbesondere in den Regierungsbezirken Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz.
- Die Regierung von Schwaben als Fachstelle für den Vollzug der 17. BImSchV berät bayernweit.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 50 - Technischer UmweltschutzHausanschrift
Fronhof 10
86152 AugsburgPostanschrift
86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289 - Regierung von Unterfranken - Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Zentrale Fachstelle zur 13. BImSchV für Nordbayern (Unter-, Mittel- und Oberfranken, Oberpfalz)
Telefon +49 (0)931 380-1285
Fax +49 (0)931 380-2285
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
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Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Die zentralen Fachstellen werden z. B. auf Anfrage der primär zuständigen Behörden tätig.
Es genügt eine formlose Anfrage der primär zuständigen Behörden bei den Fachstellen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der Anfrage und der Auslastung der Fachstellen.
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV)
- Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV)