Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses
Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.
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Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Nach Verlust eines Zeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.
Telefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Unterlagen können postalisch zugesandt oder persönlich bei der Pforte im Hauptgebäude abgegeben werden.
Die Pforte ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Alternativ können Unterlagen auch jederzeit in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Die Zeugniszweitschrift für den Studiengang Pharmazie kann formlos per E-Mail beim Landesprüfungsamt beantragt werden.
Zeugniszweitschriften in der Humanmedizin und Zahnmedizin sind bei dem medizinischen Prüfungsamt an der jeweiligen Universität zu beantragen.
2-4 Wochen
Eine Zweitschrift wird nur nach Verlust des Originals ausgestellt. Nach der Ausstellung wird das Original für ungültig erklärt.
Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach dem Bayerischen Kostengesetz eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 EUR und 100 EUR abhängig vom Verwaltungsaufwand zu entrichten.