Sonderfonds des Bundes
für Kulturveranstaltungen, Wirtschaftslichkeitshilfen, Ausfallabsicherung
Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und viele andere Kulturveranstaltungen mussten aufgrund der Corona-Pandemie verschoben oder ganz abgesagt werden. Damit der Neustart gelingt, stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.
Seit 15. Juni 2021 können sich Kulturveranstalterinnen und -veranstalter für Hilfen aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren.
Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen: Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können.
Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.
Wirtschaftlichkeitshilfe | Ausfallabsicherung |
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Ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmenden. | Ab 1.9.2021 für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden. |
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. | Die Ausfallabsicherung soll Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten. |
Hinweis
Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden wird künftig nicht nur eine rechtlich zwingende, sondern auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt. (vgl. PM des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15. Oktober 2021 unter "Weiterführende Informationen")
Weiterführende Informationen
Erleichterungen für Antragstellung bei Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen – Kunstminister Sibler begrüßt Entscheidung von Bund und Ländern (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15. Oktober 2021)
"Wichtige Impulse für das Wiederaufblühen der Kultur": Registrierung für Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen startet heute (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2021)
Kontakt
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de