Evaluierung des Betreuer- und Vormündervergütungsgesetzes (VBVG)

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt vom 30. November 2023 bis 12. Januar 2024 eine Online-Umfrage unter selbstständigen beruflichen Betreuern, Vereinsbetreuern sowie Leitungen von Betreuungsvereinen zum Vergütungssystem für berufliche Betreuer nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) durch.

Für die Evaluierung und künftige Ausgestaltung des Vergütungssystems in der rechtlichen Betreuung ist die Online-Befragung und die damit anvisierte Schaffung einer möglichst breiten und belastbaren Datengrundlage von erheblicher Bedeutung.

Erhobene Daten

Die Umfrage umfasst eine Reihe von Fragen zur persönlichen Einschätzung des aktuellen Vergütungssystems und zur Betreuertätigkeit. Persönliche Daten (z. B. Name und Geburtsdatum) werden nicht erfasst. Die bei der Befragung erhobenen Daten werden nur in anonymisierter Form ausgewertet, sodass keine Rückschlüsse auf die Befragungsteilnehmer möglich sind. Die Ergebnisse der Befragung werden anschließend in einem Evaluierungsbericht veröffentlicht.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Befragung der Leitungen von Betreuungsvereinen Bestandteil der Befragung der beruflichen Betreuer ist. Leitungen von Betreuungsvereinen, die nicht gleichzeitig auch selbst als Vereinsbetreuerin oder Vereinsbetreuer tätig sind, bittet das Bundesministerium der Justiz daher, die an die Leitung gerichteten Fragen, die in die Befragung der beruflichen Betreuer integriert sind, zu beantworten.

Hier geht es zur Online-Befragung:  
Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (sslsurvey.de).

Die Teilnahme ist vom 30. November 2023 bis 12. Januar 2024 möglich. Die Beantwortung der Fragen wird circa 45 Minuten in Anspruch nehmen. Eine Unterbrechung und Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.