Geflügelpest (Aviäre Influenza)

27.11.2024, Ergänzung am 10.02.2025 und 24.02.2025

Das Geflügelpestgeschehen in Deutschland ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Während in den Sommermonaten nur wenige Fälle auftreten, ist im Herbst, Winter und zeitigen Frühjahr mit einem deutlichen Anstieg der Fälle zu rechnen. Betroffen sind sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände.

Im Landkreis und in der Stadt Coburg traten Anfang November 2024 die ersten Fälle von Geflügelpest in Oberfranken in der Wintersaison 2024/2025 bei Wildvögeln auf. Neben dem Landkreis Coburg war in der aktuellen Saison auch der Landkreis Lichtenfels betroffen. Im Februar wurde Geflügelpest bei mehreren Schwänen im Landkreis Forchheim festgestellt. Der Verdachtsfall auf Geflügelpest bei einer Kanadagans im Stadtgebiet Bamberg hat sich am 26.02.2025 ebenfalls bestätigt.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, ist es notwendig, Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände – unter anderem in Form erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen – in ganz Bayern flächendeckend und konsequent umzusetzen.

Die Landratsämter Coburg und Lichtenfels haben hier weitere Informationen veröffentlicht:


- Landratsamt Coburg: Pressemitteilung vom 21.11.2024
- Landratsamt Lichtenfels: Pressemitteilung vom 26.11.2024
- Landratsamt Forchheim: Pressemitteilung vom 07.02.2025
- Stadt Bamberg: Pressemitteilung vom 21.02.2025


Informationen zur Geflügelpest

Der jeweils tagesaktuelle Stand ist über das TierSeuchenInformationsSystem TSIS unter tsis.fli.de einsehbar.

Vorsorgemaßnahmen

Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie werden, sofern erforderlich, von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen bekannt gegeben. 

Grundsätzlich sollten Geflügeltierhalter insbesondere Folgendes beachten:

  • Einstreu und Futter sollten sicher vor Wildvögeln gelagert werden.
  • Die Tiere möglichst im Stall füttern.
  • Gewässer sollten nicht gemeinsam von Haus- und Wildgeflügel benutzt werden.
  • Vor Betreten der Geflügeltierhaltung sollten mindestens die Schuhe gewechselt, besser noch Schutzkleidung angezogen werden.
  • Hände waschen vor Betreten und nach Verlassen der Haltung nicht vergessen.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.


Weiterführende Informationen

Tiergesundheit: Übersicht Tierseuchen
Regierung von Oberfranken

Merkblatt für Geflügelhalter
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Informationen zum Erreger, Vorkommen, Krankheitsbild und Diagnostik
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Klassische Geflügelpest
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit