Allgemeinverfügung: Walzverbot auf Grünlandflächen in Oberfranken auf 2. April 2025 verschoben; ausgenommen sind alle Wiesenbrütergebiete

Walzverbot auf Grünlandflächen in Oberfranken auf 2. April 2025 verschoben; ausgenommen sind alle Wiesenbrütergebiete

Nach der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) auf der Grundlage des Volksbegehrens "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern" ist es seit dem Jahr 2020 grundsätzlich verboten, Grünland nach dem 15. März zu walzen. Ziel des Walzverbotes ist es, Gelege von Wiesenbrütern zu schützen. Die ersten Wiesenbrüter, wie z.B. Brachvogel und Kiebitz, beginnen in Bayern ab Mitte März mit dem Brutgeschäft.

Aufgrund der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Oberfranken für alle Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Oberfranken das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2025.

Ausnahmen für Wiesenbrütergebiete

Ausgenommen von der Verschiebung des Termins sind alle Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Dort bleibt es bei dem Verbot, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Die Wiesenbrütergebiete in Oberfranken können flächenscharf über iBALIS (www.ibalis.bayern.de – Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) oder im Portal „FIN-Web“ (http://fisnatur.bayern.de/webgis) eingesehen werden.

Die Allgemeinverfügung mit einer Auflistung und Übersicht der Wiesenbrütergebiete wird in einem Sonderamtsblatt der Regierung von Oberfranken veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung im Sonderamtsblatt als bekannt gegeben.

Das Sonderamtsblatt Nr. 4/2025 ist ab 13. März 2025 einsehbar unter: www.reg-ofr.de/amtsblatt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung Nr. 15/2025.

Hinweis für Landwirte

► Das für die Benutzung von „FIN-Web“ notwendige Programm „Java“ können Sie kostenlos unter https://www.java.com/de/download/manual.jsp herunterladen.

► Allgemeine Informationen zur Benutzung von "FIN-Web" können unter https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web/index.htm eingesehen werden.

► Eine für diese Einsichtnahme speziell erstellte Kurzanleitung zur Bedienung von „FIN-Web“ kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/kurzanleitung_finweb_wbk.pdf

Bei auftretenden Problemen mit „FIN-Web“ leistet der technische Support des Bayerischen Landesamts für Umwelt Hilfestellung (E-Mail: ).

Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können ihre eigenen Flächen auch in der Feldstückskarte des iBalis überprüfen, indem sie den hinterlegten Flächenlayer einblenden.