Geflügelpest (Aviäre Influenza)
20.11.2025, Aktualisierung am 19.12.2025, 07.01.2026, 20.01.2026, 11.02.2026, 17.02.2026, 18.02.2026 und 05.03.2026
Das Geflügelpestgeschehen in Deutschland ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Während in den Sommermonaten nur wenige Fälle auftreten, ist im Herbst, Winter und zeitigen Frühjahr mit einem deutlichen Anstieg der Fälle zu rechnen. Betroffen sind sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände.
Seit September 2025 wurden mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in den Bereichen von Stadt und Landkreis Bamberg, der Stadt Bayreuth sowie in den Landkreisen Lichtenfels, Coburg, Forchheim, Kronach und Hof festgestellt.
- Landkreis Kronach: Vogelgrippe im Landkreis Kronach nachgewiesen | Landkreis Kronach (05.03.2026)
- Landkreis Hof: Vogelgrippe-Fall im Landkreis Hof nachgewiesen - Landkreis Hof (04.03.2026)
- Landkreis Forchhein: Geflügelpest bei zwei Wildvögeln im Landkreis Forchheim nachgewiesen / Landratsamt Forchheim (25.02.2026)
- Stadt Bayreuth: Veterinäramt – Aktuelle Informationen – Ausbruch der Geflügelpest (18.02.2026)
- Stadt Bamberg: Zwei Fälle von Geflügelpest im Stadtgebiet Bamberg (16.02.2026)
- Landkreis Lichtenfels: Infos zur Geflügelpest am Badesee "Rudufer" in Michelau i.OFr. und am Ebensfelder Badesee (16.02.2026)
- Landkreis Coburg: Nachweis der Geflügelpest in Dörfles-Esbach (12.02.2026)
- Landkreis Bamberg: Vogelgrippe im Landkreis: tote Höckerschwäne bei Zapfendorf aufgefunden (08.01.2026)
Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, ist es notwendig, Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände – unter anderem in Form erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen – in ganz Bayern flächendeckend und konsequent umzusetzen.
Informationen zur Geflügelpest
Der jeweils tagesaktuelle Stand ist über das TierSeuchenInformationsSystem TSIS unter tsis.fli.de einsehbar.
Vorsorgemaßnahmen
Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie werden, sofern erforderlich, von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen bekannt gegeben.
Grundsätzlich sollten Geflügeltierhalter insbesondere Folgendes beachten:
- Einstreu und Futter sollten sicher vor Wildvögeln gelagert werden.
- Die Tiere sollten möglichst im Stall gefüttert werden.
- Gewässer sollten nicht gemeinsam von Haus- und Wildgeflügel benutzt werden.
- Vor Betreten der Geflügeltierhaltung sollten mindestens die Schuhe gewechselt, besser noch Schutzkleidung angezogen werden.
- Hände waschen vor Betreten und nach Verlassen der Haltung nicht vergessen!
Weiterführende Informationen
Tiergesundheit: Übersicht Tierseuchen
Regierung von Oberfranken
Aktuelle Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Merkblatt für Geflügelhalter
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Informationen zum Erreger, Vorkommen, Krankheitsbild und Diagnostik
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Klassische Geflügelpest
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
