Geflügelpest (Aviäre Influenza)

20.11.2025, Aktualisierung am 19.12.2025 und 07.01.2026

Das Geflügelpestgeschehen in Deutschland ist jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Während in den Sommermonaten nur wenige Fälle auftreten, ist im Herbst, Winter und zeitigen Frühjahr mit einem deutlichen Anstieg der Fälle zu rechnen. Betroffen sind sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände.

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Kanadagans © Bernhard Hauser, ROFr

Im Gemeindebereich Bad Staffelstein im Landkreis Lichtenfels wurde Geflügelpest bei Wildgänsen an mittlerweile drei Standorten festgestellt (20.11.2025, 19.12.2025 und 05.01.2026). Auch im Landkreis Bamberg (Gemeindebereich Zapfendorf) wurde am 05.01.2026 Geflügelpest bei tot aufgefundenen Schwänen festgestellt.

► Pressemitteilung Nr. 362 - 2025 des Landratsamtes Lichtenfels vom 20.11.2025

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, ist es notwendig, Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände – unter anderem in Form erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen – in ganz Bayern flächendeckend und konsequent umzusetzen.


Informationen zur Geflügelpest

Der jeweils tagesaktuelle Stand ist über das TierSeuchenInformationsSystem TSIS unter tsis.fli.de einsehbar.

Vorsorgemaßnahmen

Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Sie werden, sofern erforderlich, von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen bekannt gegeben. 

Grundsätzlich sollten Geflügeltierhalter insbesondere Folgendes beachten:

  • Einstreu und Futter sollten sicher vor Wildvögeln gelagert werden.
  • Die Tiere sollten möglichst im Stall gefüttert werden.
  • Gewässer sollten nicht gemeinsam von Haus- und Wildgeflügel benutzt werden.
  • Vor Betreten der Geflügeltierhaltung sollten mindestens die Schuhe gewechselt, besser noch Schutzkleidung angezogen werden.
  • Hände waschen vor Betreten und nach Verlassen der Haltung nicht vergessen!
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

 
Weiterführende Informationen

Tiergesundheit: Übersicht Tierseuchen
Regierung von Oberfranken

Aktuelle Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Merkblatt für Geflügelhalter
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Informationen zum Erreger, Vorkommen, Krankheitsbild und Diagnostik
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Klassische Geflügelpest
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit