PM 038/21

08.06.2021

Prüfbericht Jahresrechnungen 2011 bis 2017 der Stadt Bamberg: Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Regierung von Oberfranken

In ihrer Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde über die Stadt Bamberg hat die Regierung von Oberfranken die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) im Prüfbericht über die Jahresrechnungen 2011 bis 2017 und die entsprechenden Stellungnahmen der Stadt Bamberg seit Mitte März 2021 hierzu geprüft. Das Schreiben der Regierung von Oberfranken wurde der Stadt Bamberg am 7. Juni 2021 übergeben. Damit einhergehend wurden die Ergebnisse Vertretern der Stadt in einem ausführlichen Gespräch erläutert.

Die Regierung von Oberfranken wird die weitere Befassung der Stadt Bamberg in den zuständigen Gremien rechtsaufsichtlich begleiten. Die Stadt Bamberg wird über die ersten Ergebnisse bis zum 15. August 2021 berichten.

Die Regierung von Oberfranken hat im Wesentlichen Folgendes festgestellt:

Die Stadt Bamberg hat Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Überstundenpauschalen gewährt, obwohl eine Zeiterfassung nicht oder nur teilweise erfolgt ist. Mangels Nachweis lagen die Voraussetzungen für diese Zahlungen damit nicht vor. Dies gilt auch im Hinblick auf die Auszahlung von Überstunden bzw. Mehrarbeit.

Die Gewährung von Überstundenpauschalen über einen längeren Zeitraum kommt in ihrer konkreten Wirkung einer dauerhaften Anordnung von Überstunden gleich und stellt damit letztlich einen Verstoß gegen die Regelungen des Tarifvertrages bzw. der Bayerischen Arbeitszeitverordnung dar. Dort ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Grundsätzlich können Überstunden nur bei vorübergehend auftretendem Bedarf an zusätzlicher Arbeitsleistung angeordnet werden. Zudem sind nachgewiesene Überstunden grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, ist eine Bezahlung zulässig.

Eine Aussage dazu, ob in den genannten Fällen Überstunden bzw. Mehrarbeit tatsächlich geleistet worden sind, ist mit diesen Feststellungen nicht verbunden. Diese Frage lässt sich wegen der fehlenden Zeiterfassung durch die Regierung von Oberfranken nicht abschließend beurteilen.

Mit der Einstellung der Zahlungen der Überstundenpauschalen spätestens zum 30. September 2019 und der Anweisung, dass – soweit technisch möglich – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 1. April 2021 an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, hat die Stadt Bamberg die Grundlagen dafür gelegt, für die Zukunft die Behandlung von Überstunden und Mehrarbeit unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen rechtskonform abzuwickeln.

In Einzelfällen der Gewährung von Leistungsprämien sind die hierfür notwendigen Begründungen nicht ausreichend dargelegt.

Für die Vergangenheit prüft die Stadt, inwieweit Rückforderungs- und Haftungsansprüche gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen. Nach Mitteilung der Stadt ist hiermit bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt.

Die Prüfungsergebnisse der Regierung betreffen aktuell den Abschnitt "Personalrechtliche Angelegenheiten" des Prüfungsberichts. Hierzu hat die Stadt Bamberg neben den im Prüfbericht des BKPV behandelten Jahren 2011 bis 2017 auch den Zeitraum 2018 bis 2020 in ihre Stellungnahme mit aufgenommen, um eine vollständige Aufklärung sicherzustellen. Die Ergebnisse der Befassung mit den übrigen Feststellungen des BKPV und den entsprechenden Stellungnahmen der Stadt Bamberg wird die Regierung von Oberfranken voraussichtlich gegen Ende des dritten Quartals 2021 mitteilen.

Eine strafrechtliche Wertung ist mit der Mitteilung der Prüfungsergebnisse nicht verbunden.