PM 101/21

30.11.2021

Hochwasser im Juli 2021: Vom Hochwasser Geschädigte können Finanzhilfen bei der Regierung von Oberfranken beantragen

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in Teilen des Landkreises Forchheim, im Landkreis Hof und in der kreisfreien Stadt Hof erhebliche Schäden verursacht.

Als Hilfe zur Beseitigung der Schäden hat der Freistaat Bayern in Abstimmung mit dem Bund ein Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen privaten Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern (kurz: BayHoPr 2021) aufgelegt. Grundlage der Hilfsmaßnahmen ist der nationale Fonds "Aufbauhilfe 2021".

Die geschädigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. Wurde das Wohngebäude zerstört, ist auch die Neuerrichtung förderfähig (Ersatzvorhaben). In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden. Auch die Reparatur beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats sind förderfähig. Erhaltene Soforthilfen, Spenden oder Versicherungsleistungen sind auf die Förderung anzurechnen.

Für die in Oberfranken betroffenen Landkreise Hof und Forchheim sowie die kreisfreie Stadt Hof erfolgt die Abwicklung des Förderprogramms über die Regierung von Oberfranken. Informationen zu der Hilfsmaßnahme sowie das Antragsformular sind unter dem Punkt "Hochwasser Juli 2021: Programm private Haushalte, Wohnungsunternehmen" auf www.reg-ofr.de/unwetterhilfe abrufbar.