PM 106/21

20.12.2021

Straßenbauförderung: 690.000 Euro staatliche Zuwendungen für die Stadt Coburg für die Verlegung der Staatsstraße 2205 von der Stadtgrenze Coburg bis zur Carl-Kaeser-Straße

Die Regierung von Oberfranken fördert die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und hat dazu nun der Stadt Coburg für die Verlegung der Staatsstraße 2205 zwischen der Stadtgrenze bis zur Carl-Kaeser-Straße eine Förderung von 690.000 Euro bewilligt.

Der erste südliche Bauabschnitt zwischen der Carl-Kaeser-Straße und dem Kreisverkehrsplatz Mitte wurde bereits vor einigen Jahren fertiggestellt. Die nun geplante Maßnahme stellt die Verlängerung des vorhandenen ersten Teilabschnittes dar und erstreckt sich vom Kreisverkehrsplatz Mitte bis zum Kreisverkehrsplatz Nord. Dieser nördliche Bauabschnitt ist zugleich das letzte Teilstück der Staatsstraße 2205 in der Baulast der Stadt Coburg.

Durch die Verlegung der Staatsstraße 2205 werden die Ortsdurchfahrten von Beiersdorf und Neuses bei Coburg vom Verkehr entlastet und dieser direkt auf die Bundesstraße 4 nördlich von Coburg geleitet. Dadurch wird ein großer Schritt zur Verbesserung und Stärkung des ländlichen Raumes im nordöstlichen Teil des Landkreises Coburg und gleichzeitig an der Schnittstelle zwischen dem oberfränkischen Landkreis Coburg und dem Landkreis Hildburghausen in Thüringen erreicht.

Die veranschlagten Gesamtkosten für den letzten städtischen Abschnitt betragen rund 7,27 Millionen Euro, von denen rund 1,38 Millionen Euro zuwendungsfähig sind. Der bewilligte Zuwendungsbetrag in Höhe von bis zu 690.000 Euro bedeutet einen Fördersatz von 50 Prozent aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Art. 2 BayGVFG). Die Mittel stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und werden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.

Die Bauarbeiten haben bereits im Oktober begonnen und sollen voraussichtlich im Herbst 2023 abgeschlossen sein.