PM 019/22

20.04.2022

Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern – Kapazitäten für Notfall- und COVID-Patienten – Wiederzulassung aufschiebbarer stationärer Behandlungen in oberfränkischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäusern ab 25. April 2022

Die Regierung von Oberfranken hat entschieden, dass stationäre Behandlungen in den oberfränkischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäusern (siehe Anlage) ab 25. April 2022 wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden können. Die aktuelle Bewertung der COVID-19-Belastung in Oberfranken hat nach Abstimmung mit den Ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung ergeben, dass es die Situation in den oberfränkischen Kliniken im Vergleich zur Lage Ende März 2022 wieder ermöglicht, dass elektive stationäre Eingriffe vorgenommen werden können. Da die Gesamtsituation Schwankungen unterliegt, kann es in den nächsten Tagen nochmals zu Belastungsspitzen kommen. Um den dadurch evtl. drohenden Engpässen vorzubeugen und den Krankenhäusern die Anpassung ihrer Betriebsabläufe zu erleichtern, greift die Wiederzulassung zum 25. April. Bis dahin ist davon auszugehen, dass sich auch die Personalsituation an den Kliniken weiter gebessert hat.

Die Auslastung der Normalstationen lag am 19. April 2022 im oberfränkischen Durchschnitt bei knapp 79 Prozent. Bei den Intensivstationen bewegt sich der Wert zuletzt zwischen 75 und knapp 85 Prozent und damit unterhalb der für einschränkende Maßnahmen maßgeblichen Marke gem. Ziffer 3.4.3.1 (Stufe 3 a) des Notfallplans zur Corona-Pandemie – Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern (Konsolidierte Lesefassung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen vom 16. Dezember 2021). Die 7-Tages-Inzidenz in Oberfranken ist in den letzten Tagen insgesamt deutlich rückläufig. Sie hat sich von 2.486,7 am 1. April 2022 auf 1.116,7 am 19. April 2022 mehr als halbiert, auch wenn sie immer noch über dem bayerischen Durchschnitt mit 862,5 liegt.

Angesichts dieser Gesamtentwicklung zeigte sich Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz erleichtert: "Die Situation in Oberfranken erlaubt den Krankenhäusern nun wieder die Vorbereitung von elektiven Operationen im Rahmen ihrer Personalkapazitäten. Dies ist im Interesse der Patientinnen und Patienten zu begrüßen, da die Verschiebung von aufschiebbaren stationären Behandlungen den Betroffenen viel abverlangt hat."

Hintergrund

Seit 1. April galt für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser, dass sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren sind. Die Anordnung galt zunächst bis 30. April 2022, vorbehaltlich einer Überprüfung Mitte des Monats. Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betraf Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehörten beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen. Über die medizinische Dringlichkeit entschieden die behandelnden Ärzte. Die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung konnten Ausnahmen zur Behandlung sonstiger Patienten zulassen.

Anlage

COVID-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser in den Gebieten der oberfränkischen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)