PM 039/22

21.06.2022

Lerchenhoftrasse: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Beschluss der Regierung von Oberfranken und weist Klage des Bund Naturschutz ab

Im Verfahren zur Schaffung von Baurecht für den Ausbau der B 173 zwischen Küps und Kronach und die Verlegung der B 303 bei Johannisthal, Marktgemeinde Küps, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Beschluss der Regierung von Oberfranken bestätigt und die Klage des Bund Naturschutz abgewiesen.

Das Gericht hielt die Abwägung im Planergänzungsbeschluss für nunmehr rechtlich einwandfrei. Aus Sicht des VGH hat die Regierung damit die im früheren Gerichtsverfahren geforderten Nachbesserungen korrekt vorgenommen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Die jetzige Klage betraf den Ergänzungsbeschluss, den die Regierung von Oberfranken am 6. November 2020 erlassen hatte, um den Beanstandungen des Gerichts im ursprünglichen Verfahren Rechnung zu tragen.

Damit ist ein weiterer großer Schritt Richtung Baurecht geschafft. Die geplante Verlegung der B 303 bei Johannisthal (Lerchenhoftrasse) ist ein wichtiger Baustein für eine leistungsfähige, verkehrssichere und zukunftsträchtige Anbindung des Wirtschaftsraumes Kronach an die A 73 "Nürnberg-Bamberg-Coburg-Erfurt". Die vierstreifige B 173 wird von Kronach kommend bis zum Anschluss der neuen B 303 vor Küps weitergeführt. Die B 303 verläuft künftig westlich von Theisenort dreistreifig auf der sogenannten Lerchenhoftrasse bis zu ihrem Anschluss an die B 173 nordöstlich von Küps. Beide Bundesstraßen werden auf einer Länge von jeweils rund 2,8 Kilometern neu gebaut.

Der Bund Naturschutz hat nun noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Vorliegen des schriftlichen Urteils beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.