PM 058/23

25.09.2023

Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - erlässt Planfeststellungsbeschluss für die DK I-Deponie Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg

Die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der DK I-Deponie in der Marktgemeinde Helmstadt, Landkreis Würzburg erlassen.

Der Antragsteller SBE GmbH & Co.KG betreibt in Helmstadt eine Recycling-Anlage für mineralische Abfälle und eine Tongrube, für die eine Verfüllung mit Erdaushub und Bauschutt der Zuordnungsklasse Z2 genehmigt ist. Zur langfristigen Sicherstellung des Entsorgungsweges und im Vorgriff auf eine geplante bundesrechtliche Vereinheitlichung des Abfallrechts hat der Antragsteller die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie anstelle der genehmigten Verfüllung beantragt. Zusätzlich zu den Auflagen der bestehenden Genehmigung, die bereits den Abstand zum Grundwasser und die natürliche Schutzfunktion der überlagernden Deckschichten berücksichtigt, legt der Planfeststellungsbeschluss für die Deponie nun darüber hinaus technische Sicherungsmaßnahmen in Form von definiert eingebauten Ton- und Kunststoffdichtungen fest. Außerdem werden die Sickerwässer der Deponie erfasst und gelangen nicht in den Untergrund.

Planfeststellungsverfahren und Grundwasserschutz

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, anderen Versorgungsträgern sowie privaten Einwenderinnen und Einwendern gewürdigt und, soweit möglich, berücksichtigt.

Nach einer umfangreichen Prüfung der für die DK I-Deponie maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kam die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - zu dem Ergebnis, dass die DK I-Deponie planfestzustellen ist. Der Beschluss enthält Nebenbestimmungen, die sich zum Beispiel auf den Gewässer- und Bodenschutz, den Natur- und Artenschutz, den Immissionsschutz und die Erschließung beziehen. Insbesondere berücksichtigt der Planfeststellungsbeschluss die Lage der Deponie am südwestlichen Rand der vorgeschlagenen weiteren Schutzzone des geplanten Wasserschutzgebietes "Zeller Stollen". Mit den definierten technischen Sicherungsmaßnahmen und der Sickerwasserentsorgung bewirkt die Deponie einen höherwertigen Grundwasserschutz im Einzugsgebiet des Wasserschutzgebietes.

Öffentliche Bekanntgabe und Auslegung

Der Planfeststellungsbeschluss wird im Wege der öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben, da mehr als 50 Einwendungen eingegangen sind. Hierfür werden der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und Informationen zur zweiwöchigen Auslegung des Beschlusses im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken (www.reg-ofr.de/amtsblatt), im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachungen/index.html) und in der örtlichen Tageszeitung Main-Post bekannt gegeben.

Die für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist erforderliche Auslegung des Beschlusses samt festgestellter Planunterlagen findet vom 16. Oktober 2023 bis 30. Oktober 2023 auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken (https://reg-ofr.de/dk1helm) statt. Zusätzlich können im selben Zeitraum Beschluss und Planunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt eingesehen werden.