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28.05.2024

Ernennung von Apothekerin Anna Katharina Klein zur neuen ehrenamtlichen Pharmazierätin; Verabschiedung von Apotheker Rupert Mayer

Regierungsvizepräsident Thomas Engel hat die Apothekerin Anna Katharina Klein zur neuen ehrenamtlichen Pharmazierätin für den Regierungsbezirk Mittelfranken ernannt. Ihre Amtszeit ist zunächst für die Dauer von drei Jahren befristet. Anna Katharina Klein ist 1977 geboren, erhielt 2002 die Approbation als Apothekerin und ist Inhaberin der Ronhof-Apotheke oHG in 90765 Fürth.

Gleichzeitig verabschiedete Regierungsvizepräsident Engel den langjährigen Pharmazierat, Apotheker Rupert Mayer, und dankte ihm für die gute und harmonische Zusammenarbeit. Rupert Mayer übte diese Tätigkeit im Ehrenamt sechs Jahre lang aus. Mit seinem Sachverstand hat er die für den Vollzug des Apothekenrechts zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gutachtlich beraten und mit dazu beigetragen, den hohen Standard der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Mittelfranken zu gewährleisten. Er hat seine verantwortungsvolle Tätigkeit mit Sachkunde und Verständnis für die wichtige Aufgabe und auch die Probleme der öffentlichen Apotheken ausgeübt.

Mit Wirkung vom 15.05.2024 wird auch die Gebietsaufteilung verändert: Pharmazierätin Anna Katharina Klein ist künftig für die Apotheken in der kreisfreien Städte Erlangen und Schwabach sowie in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen zuständig.

Die Apotheken in den kreisfreien Städten Ansbach und Fürth sowie in den Landkreisen Ansbach, Nürnberger Land und Fürth werden durch den ehrenamtlichen Pharmazierat Alexander Damm inspiziert.

Die Zuständigkeit von Pharmazierat Heiko Scholl für die Apotheken in der kreisfreien Stadt Nürnberg bleibt unverändert; neu hinzukommen die Apotheken des Landkreises Roth.

Die Apothekenüberwachung ist eine staatliche Aufgabe. Mit der Beteiligung der ehrenamtlichen Pharmazieräte wird die berufsständische Vertretung der Apotheker eingebunden. Damit liegt ein bewährtes und funktionierendes System der berufsständischen Eigenkontrolle vor. Die sachverständigen Apotheker werden durch die Bezirksregierung im Einvernehmen mit der Landesapothekerkammer bestellt, wobei die Regierung von Oberfranken örtlich zuständig ist für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz.

Gruppenfoto Ernennung Apothekerin Anna Katharina Klein zur neuen ehrenamtlichen Pharmazierätin; Verabschiedung von Apotheker Rupert Mayer
© Benjamin Böhm, Regierung von Oberfranken