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17.12.2024

Bergamt Nordbayern nimmt das Genehmigungsverfahren für das geplante Knauf-Bergwerk in der Altertheimer Mulde (Landkreis Würzburg) wieder auf

Das Bergamt Nordbayern an der Regierung von Oberfranken führt das Genehmigungsverfahren für das geplante Gips-/Anhydrit-Bergwerk "Altertheimer Mulde" der Firma Knauf Gips KG in den Gemeindegebieten von Altertheim, Helmstadt und Waldbrunn sowie im gemeindefreien Gebiet "Irtenberger Wald" (Landkreis Würzburg) fort. Das Genehmigungsverfahren hat geraume Zeit geruht, da die Antragsunterlagen überarbeitet wurden. Den überarbeiteten und neu gefassten Antrag legte das Unternehmen nun im November 2024 zur Zulassung vor.

Parallel ist eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes "Zeller Quellstollen" von 8 km² auf zukünftig 66 km² geplant. Das diesbezügliche Wasserschutzgebietsausweisungsverfahren ist derzeit beim Landratsamt Würzburg anhängig. Da das geplante Bergwerk innerhalb der für die Wasserschutzgebietserweiterung vorgesehenen Flächen liegt, steht neben dem generell zu beachtenden Schutz des Grundwassers die Sicherung des Trinkwassers besonders im Fokus.

Während das Genehmigungsverfahren ausgesetzt war, hat die Firma Knauf Gips KG ein umfassendes Bohrprogramm zur vertiefenden Erkundung der Untergrundverhältnisse durchführen und hydrogeologische Gutachten erstellen lassen, die Bestandteil der Antragsunterlagen sind. Daneben enthalten die Antragsunterlagen Aussagen zu verschiedenen Themenkomplexen, wie z. B. Verkehr, Lärm, Staub, Luft, Spreng-/Bohrerschütterungen und Natur-/Artenschutz.

Beteiligungsverfahren und Einsichtnahme in die Antragsunterlagen

Mit Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens bittet das Bergamt nun mehr als 70 Träger öffentlicher Belange, insbesondere Fachbehörden, Kommunen und Verbände um Stellungnahme. Zudem liegen die Antragsunterlagen im Zeitraum vom 20. Januar 2025 bis zum 20. Februar 2025 bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – und in insgesamt dreizehn Gemeinden für die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit zur Einsicht aus. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis zum 6. März 2025 – können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Antragsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/rbpalt eingestellt. Dieser digitale Zugang ist auch über die Internetseite der Regierung von Unterfranken abrufbar – Raumverträglichkeitsprüfung; Durchführung - Regierung von Unterfranken, dort unter "Laufende Raumordnungsverfahren".

Integration der Raumverträglichkeitsprüfung in das Genehmigungsverfahren

In das bergrechtliche Genehmigungsverfahren wird in Abstimmung mit der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Unterfranken eine vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung integriert. In einer Raumverträglichkeitsprüfung werden Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, einschließlich solcher des Umweltschutzes, zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms sowie der jeweiligen Regionalpläne. Die Durchführung einer vereinfachten Raumverträglichkeitsprüfung hat den gleichen Qualitätsmaßstab wie eine reguläre, eigenständige Raumverträglichkeitsprüfung. Allein aus Gründen der Verfahrenseffizienz werden die eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen sowohl für die landesplanerische Überprüfung als auch für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren genutzt.

Das Bergamt Nordbayern wird daher die während des Beteiligungsverfahrens und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen auch an die Regierung von Unterfranken weiterleiten, damit diese im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung berücksichtigt werden können. Deren Ergebnis fließt in das weitere bergrechtliche Verfahren ein.