PM 068/25

01.09.2025

Ortsumgehung der B 289 im Gebiet der Stadt Burgkunstadt und der Marktgemeinde Mainleus – Regierung von Oberfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung der Bundesstraße 289 im Bereich der Ortsteile Mainroth, Rothwind und Fassoldshof erlassen. Vorhabenträger ist das Staatliche Bauamt Bayreuth im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland als Baulastträgerin.

Entlastung für die Ortsteile – bessere Verkehrsqualität

Die neue Ortsumgehung verbessert die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der B 289, einer wichtigen Verbindungsachse zwischen Coburg und Bayreuth, und entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner der Ortsteile Mainroth, Rothwind und Fassoldshof spürbar vom starken innerörtlichen Durchgangsverkehr. Verkehrsuntersuchungen zeigen derzeit eine Verkehrsbelastung von 9.300 bis 10.300 Fahrzeugen pro Tag, darunter ein hoher Schwerverkehrsanteil von rund 12 Prozent. Aufgrund dieser Belastung ist das Projekt seit Langem im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ enthalten.

Anpassungen an Stromleitung notwendig

Im Zuge des Straßenbaus müssen auch Anpassungen an der bestehenden 110 kV-Freileitung Nr. E 90 vorgenommen werden. Die Genehmigung dieser Änderungen ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses.

Gründliches Verfahren mit Beteiligung

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, Versorgungsträgern sowie von privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Auch die Ergebnisse des Erörterungstermins vom 7. Oktober 2024 flossen in den Planfeststellungsbeschluss ein.

Umweltverträglichkeit und Ausgleichsmaßnahmen

Die im Verfahren durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Vorhaben – unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen – als umweltverträglich eingestuft.

Vorgesehen sind umfangreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. So werden in der Mainaue vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Form von Extensiv- und Feuchtwiesen umgesetzt, um wiesenbrütende Vogelarten zu schützen. Zudem sind Blüh- und Brachestreifen auf wechselnden Flächen geplant, die Lebensraum für Arten wie die Feldlerche und das Rebhuhn schaffen. Darüber hinaus enthält der Beschluss Auflagen, die die Interessen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen.

Veröffentlichung des Beschlusses

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Einwenderinnen und Einwendern zugestellt. Zusätzlich ist er zusammen mit den festgestellten Unterlagen vom 2. September bis einschließlich 15. September 2025 auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken abrufbar: https://www.reg-ofr.de/pfb

Regierungspräsident Florian Luderschmid übergibt den Planfeststellungsbeschluss an Uwe Zeuschel, Behördenleiter des Staatlichen Bauamts Bayreuth
© Kristina Will, Regierung von Oberfranken
Regierungspräsident Florian Luderschmid (links) übergibt den Planfeststellungsbeschluss an Uwe Zeuschel, Behördenleiter des Staatlichen Bauamts Bayreuth