Deponievorhaben Tontagebau Helmstadt, Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I (DKI)

Planfeststellungsbeschluss

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet.

Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53)

Am 25.07.2019 fand der Scoping-Termin zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Der Scoping-Termin diente der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter. Im Nachgang zum Scoping-Termin hat die Firma SBE GmbH Co.KG die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeiten lassen und diese bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – zur Zulassung vorgelegt.

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

Die Planunterlagen lagen im Markt Helmstadt nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 erlassen, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durch- bzw. fortgeführt werden können. So kann nach den Vorschriften des PlanSiG anstelle eines Erörterungstermins eine sog. Online-Konsultation durchgeführt werden.

Als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde hat die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – im anhängigen abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betreib einer Deponie der Klasse I (DK I) im Tontagebaus "Helmstadt" beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchzuführen. Die Online-Konsultation ersetzt den ursprünglich nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Erörterungstermin zum beantragten Vorhaben. Die Entscheidung begründet sich aufgrund der Unwägbarkeiten, wann ein Erörterungstermin durchgeführt werden kann und mit Blick auf die Notwendigkeit, das anhängige Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverzug fortzuführen. Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch - die rechtzeitig erhobenen Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentation des Antragstellers zu erörtern und insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Vom 01.09.2021 bis zum 29.09.2021 konnten sich alle Berechtigten zu den eingestellten Unterlagen schriftlich oder per E-Mail äußern. Die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderung der Vorhabenträgerin fließen zusammen mit den in der Online-Konsultation getätigten Äußerungen und ggf. erneuten Rückäußerungen der Vorhabenträgerin in die Prüfung der Planfeststellungsbehörde ein.

Die Online-Konsultation ist nunmehr geschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist am 18.09.2023 erlassen worden.

(Stand: 18.09.2023)

Bekanntmachungen

Planfestgestellte Unterlagen

1. Erläuterungsbericht

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

2. Umweltfachliche und Naturschutzfachliche Planung

2.1 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

2.2 Landschaftspflegerischer Begleitplan

2.3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

3. Pläne