Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus "Obereisenheim", Markt Eisenheim, Landkreis Würzburg der Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach, betreibt im Landkreis Würzburg den Tagebau "Obereisenheim" zur Gewinnung von Quarzsand. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung beabsichtigt der Unternehmer den Tagebau "Obereisenheim" durch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 11,75 ha zu erweitern und hat hierzu bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Antragsgegenstand ist die Gewinnung von Quarzsand im Nassabbau, unmittelbar an den bestehenden Tagebau angrenzend. Der Abbau soll von Süden nach Norden erfolgen. Es ist nicht vorgesehen Abbauabschnitte zu bilden. Anlagen und Geräte, die für den Abbaubetrieb und für die marktgerechte Aufbereitung des Rohsandes erforderlich sind, sind auf dem bestehenden Betriebsgelände bereits vorhanden und werden weiter genutzt. Die Gewinnungsfläche sind verkehrstechnisch über asphaltierte Wirtschaftswege in Richtung Fahr sowie auf die WÜ62 angebunden.

Die vorgesehene Rekultivierung / Wiedernutzbarmachung schließt an die geplante Rekultivierung des bestehenden Tagebaus "Obereisenheim" an. Für den bestehenden westlichen Abbauabschnitt erfolgt eine Verfüllung mit Fremdmaterial (Z0) parallel zur WÜ 62 zur Herstellung des genehmigten Rekultivierungszieles mit Flachwasserbereichen und strukturierten Uferbereichen. Die Verfüllung erfolgt gemäß den Vorschriften des fortgeschriebenen Leitfadens für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen. Im Zuge der Planfeststellung zur Erweiterungsplanung erfolgt eine Anpassung des Rekultivierungsplanes aus dem Jahr 2009. In Absprache mit den Behördenvertretern sieht die antragsgegenständliche Planung keine Verfüllung mit Fremdmaterial für die Erweiterungsflächen vor.

Im Landesentwicklungspogramm (LEP, geändert durch Verordnung vom 21.02.2018) ist im Anhang 2 - Strukturkarte die Gemeinde Eisenheim (Landkreis Würzburg) als Allgemeiner ländlicher Raum dargestellt. Die gesamte Kreisregion wird als Raum mit besonderem Handlungsbedarf außerhalb des Verdichtungsraumes Würzburg bezeichnet.

Der Regionalplan Würzburg liegt in der Textfassung vom 17.10.2017 vor. In der Begründungskarte Bodenschätze zu Ziel B IV 2.1.1.1 Landschaftsschutzgebiet "Volkacher Mainschleife" (Stand 2008) ist das bestehende Abbaugebiet als Gebiet mit abbauwürdigen Vorkommen an Sand und Kies ausgewiesen. Eine Ausweisung als Vorrang - bzw. Vorbehaltsgebiet zum Abbau von Sand und Kies besteht nicht.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert mit Verordnung vom 14.06.2021 (BGBl I S. 1760), i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 08.11.2019 (BGBl I S. 1581), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe bb) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine nicht nur vorübergehende Herstellung oder Umgestaltung eines Gewässers erfolgt.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i. V. m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651).

Am 03.07.2019 fand der Scoping-Termin zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Der Scoping-Termin diente der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter. Im Nachgang zum Scoping-Termin hat die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeiten lassen und diese bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern zur Zulassung vorgelegt.

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, einen landschaftspflegerischen Begleitplan, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, diverse Kartierungen/Erfassungen, Unterlagen zur Hydrogeologie sowie Verträglichkeitsabschätzungen zu NATURA 2000 - Gebietskulissen.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Bedingt durch die derzeitige COVID-19-Pandemie besteht u.U. die Notwendigkeit, den Erörterungstermin auf andere Weise (z.B. per Online-Konsultation) durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen in dem Markt Eisenheim und den Gemeinden Volkach und Kolitzheim nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus und sind hier online einsehbar.

(Stand: 04.01.2022)

Bekanntmachungen

Antragsunterlagen

1. Rahmen- und Hauptbetriebsplan

2 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

3 Landschaftspflegerischer Begleitplan

4 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

5 Verträglichkeitsabschätzung zu NATURA2000-Gebietskulissen