Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Tagebaus "Weihersmühle" in westliche Richtung durch die Firma Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co. KG, Pleinfeld

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co. KG, Pleinfeld, und die Firma Fritz Kreichauf GmbH & Co. KG, Thalmässig, betreiben auf der Grundlage eines mit Planfeststellungsbeschluss vom 09.11.2009 zugelassenen gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplans den Tagebau "Weihersmühle" zur Gewinnung von Quarzsand. Der im Tagebau gewonnene Quarzsand wird anschließend in stationären Aufbereitungsanlagen aufbereitet.

Die Firma Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co. KG beabsichtigt die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau "Weihersmühle" in westliche Richtung fortzuführen und hat die Erweiterung des Tagebaus beantragt. Der Abbau soll im Trocken- und Nassabbau bei einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von etwa 9 ha erfolgen; die reine Netto-Abbaufläche beträgt dabei etwa 8 ha. Nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeiten ist im Zuge der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche die Herstellung eines Gewässers, auf Teilflächen aber auch die Entwicklung von Röhrichten, Flachwasserbereichen, trockenen Heideflächen und eine Wiederaufforstung vorgesehen.

Der bestehende Tagebau "Weihersmühle" und die beantragte Erweiterungsfläche liegen innerhalb des im Regionalplan der Region Nürnberg ausgewiesenen Vorranggebietes "QS 19". Zudem wurde – da im Abbaubereich "Pyras – Unterrödel" bereits seit Jahrzehnten durch verschiedene Unternehmer Quarzsand abgebaut wird – für die Fortsetzung und eine Ordnung des dortigen Sandabbaus durch die Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, welches mit der landesplanerischen Beurteilung vom 11.12.1998 abgeschlossen wurde; auch danach entspricht ein weiterer Sandabbau in dem betreffenden Bereich unter diversen Maßgaben den Erfordernissen von Raumordnung und Landesplanung.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl I S. 1760), i.V.m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 08.11.2019 (BGBl I S. 1581), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe bb.) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da im Zuge des Abbaus ein Gewässer hergestellt wird bzw. das bestehende Gewässer wesentlich umgestaltet wird.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651).

Am 13.12.2016 fand der Scoping-Termin zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Der Scoping-Termin diente der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter.

Im Nachgang zum Scoping-Termin hat die Firma Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co. KG die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeiten lassen und diese im August 2021 bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – zur Zulassung vorgelegt

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, einen landschaftspflegerischen Begleitplan, einen faunistischen Fachbeitrag mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und eine schallimmissionstechnische Untersuchung.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Bedingt durch die derzeitige COVID-19-Pandemie besteht u.U. die Notwendigkeit, den Erörterungstermin auf andere Weise (z.B. per Online-Konsultation) durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen in der Stadt Hilpoltstein nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus und sind hier online einsehbar.

Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 erlassen, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durch- bzw. fortgeführt werden können. So kann nach den Vorschriften des PlanSiG anstelle eines Erörterungstermins eine sog. Online-Konsultation durchgeführt werden.

Als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde hat die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – im anhängigen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Erweiterung des Tagebaus "Weihersmühle" beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchzuführen. Die Online-Konsultation ersetzt den ursprünglich nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Erörterungstermin zum beantragten Vorhaben. Die Entscheidung begründet sich aufgrund der Unwägbarkeiten, wann ein Erörterungstermin durchgeführt werden kann und mit Blick auf die Notwendigkeit, das anhängige Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverzug fortzuführen. Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch - die rechtzeitig erhobenen Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentation des Antragstellers zu erörtern und insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

(Stand: 07.10.2022)

Bekanntmachungen

Antragsunterlagen

1 Projektbeschreibung mit landschaftspflegerischem Begleitplan

1.1 Projektbeschreibung

1.2 Anlagen zum landschaftspflegerischen Begleitplan

2 Umweltverträglichkeitsstudie

2.1 Fachbeitrag Immissionsschutz

2.1 Fachbeiträge Pflanzen und geschützte Lebensräume

2.2 Fachbeitrag Fauna